14.01.2010 - 17 Bebauungsplan Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 14.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Mortimer,
ABU-Fraktion, erklärt gemäß § 43 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung
NW seine Befangenheit in dieser Angelegenheit.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß §' 43 Abs. 2 Ziff. 4 der Gemeindeordnung NW
einstimmig die Befangenheit von Herrn Stv. Mortimer.
Herr Stv. Mortimer
verlässt daraufhin den Sitzungsraum.
Herr Stv. Körlings
vertritt Herrn Stv. Mortimer für diesen Tagesordnungspunkt.
Frau Schaal
erläutert, dass dies nur der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan ist, der
noch weiter modifiziert werden muss. Das Plangebiet wurde um die Fläche des
Bebauungsplanes Nr. 143 (Rechtskraft 1986) ergänzt, der dort eine Erschließung
am Haldenfuß vorsieht. Im Hinblick auf den modifizierten Kreisverkehr ist diese
Planung nicht mehr sinnvoll und sollte daher aufgehoben werden. Mit der Neuaufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 319, unter der Einbeziehung der o.g. Flächen, wird der
Bebauungsplan Nr. 143 überplant.
Herr Stv. Körlings regt an, die Wohnbebauung an der Prämienstraße für das neu
geplante Grundstück, gegenüber Haus Nr. 8 bestehen zu lassen, wobei nur die z.Zt.
geplante östliche Doppelhaushälfte wegfallen soll. Außerdem sollen die drei rot
eingezeichneten Häuser an der Würselener
Straße (2 Häuser) und Prämienstraße (1 Haus) (unmittelbar am Haldenfuß
angrenzend) aus dem Plan herausgenommen
werden, da die Grünfläche weiter entwickelt werden soll.
Frau Schaal erklärt
sich damit einverstanden.
Herr Malecha fragt
ergänzend nach, ob die Grundstücke im hinteren Bereich, die stark abfallen,
aufgefüllt werden dürfen.
Frau Schaal erklärt,
dass der Investor vorsieht einen „Split-Level-Typ“ anzulegen. Dabei
würde man von der Straße zur Eingangebene gelangen und der eigentliche Keller
würde zum Vollgeschoss werden. Dies muss jedoch noch im Bebauungsplan geregelt
werden.
Herr Stv. Brandt
erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage der Verwaltung folgen möchte.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW);
hier: Schaffung von Baurecht für die Grundstücke in der Prämienstraße (Anlage 3)
b) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.
c) beauftragt die Verwaltung den städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Vorschlag der ABU-Fraktion zu überarbeiten;
d) beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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110,8 kB
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