24.11.2011 - 9 7. Änderung der Hundesteuersatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zum Themenpunkt verweist Herr Bürgermeister Sonders auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 21.11.2011, welcher den Damen und Herren Stadtverordneten als Tischvorlage zugeleitet worden ist.

 

Für die REP-Fraktion unterbreitet Herr Stv. Weber den Vorschlag, die Hundesteuer für gefährliche Hunde um 20 Euro zu erhöhen. Des Weiteren würde er die Beibehaltung einer 75%igen Reduzierung des Hundesteuersatzes für Hundehalter mit geringfügigem Einkommen begrüßen.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, unterstützt den im Änderungsantrag der SPD-Fraktion aufgeführten Satz hinsichtlich der Steuerbefreiung für ausgebildete Behindertenbegleithunde oder Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. In Bezug auf Hunde, die aus einem Tierheim aus der Städteregion Aachen stammen, regt er an, die Steuerbefreiung für lediglich 12 Monate zu gewähren. Außerdem schlägt er vor, die Reduzierung des Hundesteuersatzes für Hundehalter mit geringfügigem Einkommen noch einmal zu überdenken.

 

Auch Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, befürwortet die im Änderungsantrag der SPD-Fraktion aufgeführten Punkte und spricht sich außerdem auch für die Beibehaltung einer 75%igen Reduzierung des Hundesteuersatzes für Hundehalter mit geringfügigem Einkommen aus. In diesem Zusammenhang unterbreitet er den Vorschlag, die Hundesteuersätze für den ersten Hund auf 80 Euro, für den zweiten auf 120 Euro, für den dritten oder mehrere Hunde auf 180 Euro festzusetzen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt über folgende Änderungsanträge zur 7. Änderung der Hundesteuersatzung:

 

1.      Aufgrund des Änderungsantrages der SPD-Fraktion vom 21.11.2011 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse:

 

-          § 4 Abs. 1 Buchstabe b: Für Hunde, die aus einem Tierheim aus der Städteregion Aachen stammen, wird auf Antrag eine Steuerbefreiung für 24 Monate gewährt.

 

-          § 4 Abs. 1 Buchstabe c: Ausgebildete Behindertenbegleithunde oder Assistenzhunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.

 

-          § 4 Abs. 1 Buchstabe d: Rettungshunde, die von Einrichtungen und Institutionen des Katastrophen- und Rettungsschutzes gehalten werden.

 

2.      Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der REP-Fraktion, die Hundesteuer für gefährliche Hunde um 20 Euro zu erhöhen, mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen) ab.

 

3.      Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der REP- sowie GRÜNE-Fraktion auf Beibehaltung einer 75%igen Reduzierung des Hundesteuersatzes für Hundehalter mit geringfügigem Einkommen mit Mehrheit (bei 8 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen) ab.

 

4.      Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Änderung der Hundesteuersätze für den ersten, zweiten und dritten Hund sowie weiteren Hunden mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen) ab.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=4945&selfaction=print