22.03.2012 - 4 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt den Antrag des Herrn Dahlmann sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, und überweist ihn gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf an den Bürgermeister, da dieser im Rahmen seiner Personalkompetenz gemäß § 73 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zuständig ist.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage