06.03.2012 - 8 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 06.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Nach Einführung in die Grundlagen der rechtlichen Bestimmungen und Intention des Gesetzgebers stellt Herr Raida, FG 3.2 Jugend, mithilfe einer Powerpointpräsentation die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2012 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKISchG) vor.
Herr Stv. Borrmann, SPD-Fraktion, möchte wissen, was er sich unter einer Familienhebamme vorstellen müsse.
Bezüglich des § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) erkundigt er sich, ob auf gesetzlicher Ebene bereits Gespräche mit den Ärzten stattfanden.
Zum Thema Familienhebammen berichtet Herr Raida, dass es sich um ausgebildete Hebammen handelt, die weiterhin zusätzlich geschult werden. Die Hebammen sollen nicht nur bei der Geburt sondern auch vor und nach der Geburt die Frauen betreuen und teilweise auch Aufgaben einer sozialpädagogischen Fachkraft wahrnehmen. Durch die Weiterbildungen soll erreicht werden, dass die Hebammen einen geschulten Blick dafür bekommen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und dann entsprechend zu handeln.
Des Weiteren teilt Herr Raida mit, dass bereits vor 2 Jahren das ärztliche Personal aller Krankenhäuser in der Städteregion geschult wurde. Sowohl bei der Gesundheitskonferenz, bei der das Gesundheitsamt anwesend ist als auch beim Netzwerk Frühe Hilfen, wozu auch Ärzte zur Teilnahme eingeladen werden, wird auf das Thema Kindeswohlgefährdung hingewiesen.
Auf die Frage von Herrn Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, bezüglich der finanziellen Auswirkungen antwortet Herr Raida, dass
a) die Familienhebammen komplett finanziert werden,
b) die zwei zusätzlichen Stellen, die für die Beratung von Ärzten usw. und für den Netzwerkausbau erforderlich sind, zulasten der Kommune gehen.
Herr Carduck, Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V., spricht sich dafür aus, bei den Beratungen mit dem Gesundheitsamt und der Jugendamtskommunen darauf zu achten, dass eine kommunale Zuordnung bestimmter Familienhebammen erfolgt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Präsentationsunterlagen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Abschließend lässt Herr Robert, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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2 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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