29.03.2012 - 4 Widmung der "Resi-Quint-Straße"

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Resi-Quint-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=5720&selfaction=print