29.03.2012 - 11 Sanierungssatzung - Aufstellung der 4.Änderung ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Malecha weist darauf hin, dass nach § 142 BauGB bei einer Sanierungssatzung ein Datum für die Befristung vorgesehen sei, in der Vorlage ein solches jedoch nicht enthalten sei.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg erklärt, dass in diesem Falle angesichts des Änderungsinhaltes auf eine Datumsnennung verzichtet worden sei, weil mit der vorliegenden Sanierungssatzung auch keine finanzielle Förderung mehr verbunden sei. Nach den Förderrichtlinien habe das Land NRW aufgehört, die früheren Sanierungssatzungen zu fördern die vorliegende Änderung der Sanierungssatzung sei lediglich formal zur Gebietsanpassung an das Programm „Soziale Stadt“ vorgesehen worden. Die Eigentümer können dadurch in den Vorteil steuerlicher Vergünstigungen kommen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 4. Änderung der Sanierungssatzung „Innenstadt Alsdorf“ (Sanierungsgebiet „Innenstadt Alsdorf“) gem. § 142 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage