26.04.2012 - 9 Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 26.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
In Bezug auf den Ergebnishaushalt führt Herr Kämmerer Hafers ausführlich zu den Konsolidierungsfeldern Personal, Beteiligungen, Schulen und Realsteuern aus. Im Hinblick auf den Finanzhaushalt zeigt er die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit auf, welche sich auch in Zukunft auf die Bereiche der Schulträgeraufgaben und der Tageseinrichtungen für Kinder beziehen werden.
Für die CDU-Fraktion stellt Herr Stv. Brandt den Antrag, dass die Schulen eingesparte Budgetreste bis zu einem Betrag in Höhe von 50 % in Folgejahre übertragen dürfen, wenn der Nachweis erbracht werde, dass diese Mittel für notwendige Lernmittel zweckdienlich verwendet werden.
Nachdem die Herren Stadtverordneten K. Krämer, SPD-Fraktion, Mortimer, ABU-Fraktion, Liska, FDP-Fraktion, Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, Weber, REP-Fraktion, Wirtz, GRÜNE-Fraktion, Knippschild, fraktionsloses Ratsmitglied und Nevelz, FWA-Fraktion, ihre Stellungnahme zum Haushalt abgegeben haben, stellt Herr Bürgermeister Sonders zuerst den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschluss
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, den Schulen zu gestatten, eingesparte Budgetreste bis zu einem Betrag in Höhe von 50 % in Folgejahre übertragen zu dürfen, wenn der Nachweis erbracht werde, dass diese Mittel für notwendige Lernmittel zweckdienlich verwendet werden.
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Abstimmungsergebnis
Mit Mehrheit (bei 10 Gegenstimmen).
Hieran anschließend lässt Herr Bürgermeister Sonders über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2012 einschließlich den Empfehlungen der Fachausschüsse für den Planungszeitraum 2012 bis 2015 (Anlage zur Originalniederschrift).
2. Der Rat der Stadt beschließt den veränderten Finanzplan für die Investitionstätigkeit (Anlage zur Originalniederschrift).
3. Der Rat der Stadt beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt in der 17. Fortschreibung unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Fachausschussberatungen und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
4. Der Rat der Stadt nimmt das Leitbild der Stadt Alsdorf Alsdorf Die Familienstadt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem Einbringen des Haushaltes 2013 erste Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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