12.06.2012 - 7 Bebauungsplan Nr.295 – Alte Aachener Straße – ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, erklärt gemäß § 43 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW seine Befangenheit in dieser Angelegenheit.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 43 Abs. 2 Ziff. 4 der Gemeindeordnung NW einstimmig die Befangenheit von Herrn Stv. Brandt.

 

Herr Malecha erklärt für die Grüne-Fraktion, dass diese den Beschluss aus bekannten Gründen ablehnen werde.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst  folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der  Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Vorlage 2011/1503) und der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

b)              den Bebauungsplan Nr.295 – Alte Aachener Straße – als Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (1 Gegenstimme und 1 Enthaltung)

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Anlagen zur Vorlage