12.06.2012 - 9 Bebauungsplan Nr. 326 - Allensteiner Straße - a...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Hermanns verliest eine Änderung, die die Anlage 4, Punkt 4.1 betrifft:

„4.1 Anlieferungsbereich

Zum Schutze der benachbarten Wohnbebauung vor Lärmemissionen ist entlang der südlichen Grenze des Plangebietes eine Lärmschutzwand zu errichten.“

 

Herr Steingass fragt nach, warum die Parkplatzanordnung in den Anlagen 3 und 7 unterschiedlich seien. In der Anlage 7 könne man Schleppkurven sehen, die in der Andienung meistens in den frühen Morgenstunden durch Schwerverkehrsfahrzeuge stattfinde. Hierbei sei besonders drauf zu achten, dass die Schleppkurven funktionieren, wenn die Parkstände belegt seien.

 

Herr Göttgens erklärt, dass die Verwaltung die Meinung des Herrn Steigass vertrete. Daher lässt der Investor zur Zeit ein Verkehrsgutachten erstellen mit dem Hinweis, dass o.g. Problematik entstehen könnte.

 

Frau Schaal ergänzt, dass auch das Problem der Stellplätze noch nicht ausgereift sei.

 

Herr Malecha  fragt nach, ob sich durch die Ausweitung der Bedarf an Parkplätzen ändere und ob dies auf dem Gelände zu berücksichtigen sei.

 

Frau Schaal führt aus, dass der Parkplatzbedarf gleich bleibe.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)      beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 326 – Allensteiner Straße – als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage der Originalniederschrift) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)      billigt den Bebauungsplan Nr. 326 – Allensteiner Straße.

c)      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig