12.06.2012 - 11 Bebauungsplan Nr.305 – Am Viehau – a) Beschluss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt erklärt, dass die CDU-Fraktion das Projekt in dieser Form ablehnen werde. Er gibt zu bedenken, dass neue Aspekte vorliegen (Schreiben Sauerwald, Gegengutachten Nepomuck und  H. Knorek sowie ein ansässiger Arzt, Rechtsanwalt Noppeney) die bei der Entscheidung zu berücksichtigen seien. Er fragt nach, ob die neuen Aspekte der Verwaltung bei der Entscheidung Anlass zu Bedenken geben oder ob die Entscheidung von den neuen Aspekten unberührt bleibe.

Zudem könne er nicht nachvollziehen, warum Herr Stv. F. Krämer als Antragsteller der Siedlergemeinschaft Begau, die sich gegen die geplante Bebauung ausgesprochen  habe, in der Sitzung seine Zustimmung zum Bebauungsplan gegeben habe. Dies stehe seiner Meinung nach im Widerspruch mit dem Antrag der Siedlergemeinschaft Begau. Außerdem wurde ein erneutes Schreiben mit Datum vom 10.05.2012 durch die Siedlergemeinschaft Begau verfasst, indem sie ihren Unmut über die Verkehrssituation äußern, die durch die Bebauung unerträglich werden wird. Aus den genannten Gründen könne er das Abstimmungsverhalten des o.g. Stadtverordneten nicht nachvollziehen.

 

Herr Springsfeld, Verkehrsgutachter Fa. BSV erklärt, dass das Verkehrsgutachten sukzessive mit den planerischen Vorstellungen weiterentwickelt wurde. Der jetzige Knotenpunkt ist verkehrlich stark belastet und von den Verkehrsabwicklungen und –qualitäten ungenügend und unbefriedigend. Im Verfahren sei es durch die Ergreifung einer ganze Reihe von Maßnahmen (die im Einzelnen im Gutachten aufgeführt und belegt sind) gelungen, die zukünftigen gestiegenen Verkehrsbelastungen besser abzuwickeln als die heutige Bestandssituation. Die erarbeitete verkehrliche Lösung stelle sich als tragfähig und empfehlenswert dar, die auch noch Reserven für die Zukunft beinhalte. Die Eingabe zum Bereich „Begau“ kann seitens der Verkehrsgutachter nicht nachvollzogen werden.

 

Herr Stv. Plum weist Herrn Stv. Brandt darauf hin, dass Herr Stv. F. Krämer in der angesprochenen Ratssitzung sich dahingehend geäußert habe, dass er seine Meinung geändert habe, da die Verwaltung sich mit den vorgetragenen Argumenten der Siedlergemeinschaft Begau so umfassend befasst habe, dass er seine Meinung geändert habe und dann der Verwaltungsvorlage in der Sitzung zugestimmt. Außerdem erkenne man, dass die Vorlage sich jedesmal geändert habe, weil die Verwaltung alle neuen Anregungen eingearbeitet und dazu Stellung bezogen habe.

 

Herr Malecha schließt sich den Argumenten der CDU-Fraktion an. Die Grüne-Fraktion ist nach wie vor der  Meinung, dass die Sache mit der Verlegung des Aldi-Marktes nicht zu realisieren sei. Dies gehe aus den Gegengutachten hervor und deshalb könne die Grüne-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen. Er fragt außerdem nach, ob die geplanten Stellflächen ausreichend seien, da der Aldi-Konzern an seinem jetzigen Standort bereits 250 Plätze benötige.

 

Herr von der Heide führt aus, dass die Expansion der verschiedenen Märkte mit dem Aldi-Markt bereits bei den Mietvertragsverhandlungen berücksichtigt wurde. Man liege auch im Rahmen der bauordnungsrechtlich geforderten Stellplätze und die Zustimmung aller Mieter liege vor. Außerdem merkt er an, dass nicht der Verkehrsgutachter das Gegengutachten erhalten habe, sondern auch die Juristen des eigenen Hauses sich mit den Bedenken intensiv beschäftigt und überprüft haben. Nach wie vor stehe man hinter dem geplanten Vorhaben.

 

Herr Schmidt-Illguth, BBE-Handelsberatung, weist darauf hin, dass man ganz zu Anfang festgestellt habe, dass der Stadtteil Mariadorf mit fast 20.000 Einwohnern,  im Bereich der wohnungsnahen Versorgung unterversorgt war. In der städteregionalen Arbeitsgruppe wurde Alsdorf als Beispiel genannt, wo dringend Handlungsbedarf sei. Zwei vorgeschlagene Bereiche (Netto-Markt in Mariadorf und Penny-Markt in Hoengen) sind bereits realisiert worden. Die im Gegengutachten unterstellte Umsatzumverteilungswirkungen sei seitens der Fa. BBE nicht nachvollziehbar. In diesem Bereich sei lediglich ein Vollsortimentbetrieb ansässig, d.h. jeder Mariadorfer finde statistisch gesehen 0,13 m² Verkaufsfläche bei einem Vollsortimenter vor. Dies liege deutlich unter dem Bundesdurchschnitt der 0,22 m². Die Umsatzversorgung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels liege bei lediglich 80% der verfügbaren Kaufkraft und es fließe Kaufkraft ab. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die Ergebnisse des Gegengutachtens nicht nachvollzogen werden können und seiner Meinung nach, habe der Gegengutachter die kommunale und regionale Situation in der Städteregion nicht richtig bewerten können. Der REWE-Markt werde keinen unverträglichen Wettbewerb durch das neue Vorhaben erhalten.

 

Herr Herrmanns verweist darauf, dass keine beteiligte Behörde (Industrie- und Handelskammer, Einzelhandelsverband, STRIKT-Arbeitskreis, Städteregion) Bedenken gegen dieses Vorhaben geäußert habe. Ganz im Gegenteil, so habe die Industrie- und Handelskammer hervorgehoben, dass die Gesamtwirtschaft nicht benachteiligt werde und mit diesem Vorhaben eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet werde.

 

Außerdem erklärt der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, dass die Verwaltung vorschlage, den Beschlussvorschlag zu b) um folgenden Zusatz zu erweitern:

„b) den Bebauungsplan Nr. 305 – Am Viehau (Anlage der Originalniederschrift) als Satzung.“

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

a)               nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 305 - Am Viehau - die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

b)               den Bebauungsplan Nr. 305 - Am Viehau - (Anlage der Originalniederschrift) als Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (4 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=6146&selfaction=print