05.07.2012 - 9 Bebauungsplan Nr.295 – Alte Aachener Straße – ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, erklärt gemäß § 43 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) seine Befangenheit in dieser Angelegenheit und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

 

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Vorlage 2011/1503) und der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe,

 

b)              den Bebauungsplan Nr. 295 – Alte Aachener Straße – als Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen).

 

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Anlagen zur Vorlage