20.11.2012 - 9 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Dezernent Spaltner, Dez. II, teilt hierzu mit, dass durch die Stabstelle 1 - Recht

empfohlen worden sei, heute bereits den Beschluss zu fassen, die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen aufzuheben. (Hierzu wurde eine entsprechende Tischvorlage verteilt.)

 

Er erklärt, dass zwischenzeitlich neue Gesetzesentwürfe im Landtag eingebracht wurden, daher sei davon auszugehen, dass eine Änderung des § 61 a LWG NRW durch den Landtag ziemlich zügig umgesetzt werde.

 

Für den Zeitraum von der Aufhebung des § 61 a LWG NRW im Landtag bis zur Aufhebung der städtischen Satzung in der darauf folgenden Ratssitzung, sieht die Stabstelle 1 – Recht vom Grundsatz her die Gefahr, dass möglicherweise Schadensersatzansprüche entstehen könnten.

 

Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung, dem Rat der Stadt die Aufhebung der Satzung zu empfehlen.

 

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Technische Dienste der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen vom 16.12.2010 (Inkrafttreten: 24.12.2010) aufzuheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

-Einstimmig-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=7647&selfaction=print