29.11.2012 - 14 Anfragen und Mitteilungen Mitteilung der Verwal...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Herr Malecha, Grüne- Fraktion, äußert sich zum Straßenverkehr an der Einmündung Elisabethstraße/ Übacher Weg und fragt nach, ob die Verwaltung eine Prüfung der Verkehrssituation vornehmen könne. Anwohner hätten angeregt, einen Spiegel zur Einsicht in den Übacher Weg zu installieren, um den Schulweg sicherer zu machen.

 

Herr Assessor Hermanns sagt zu, die Anregung an das verantwortliche Fachgebiet weiterzuleiten.

 

Stellungnahme der Stadt Alsdorf vom 04.12.2012:

 

Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer Ortbesichtigung überprüft. Aufgrund der aktuellen Situation sieht die Stadt Alsdorf (FG Sicherheit und Ordnung) keine Notwendigkeit, dort einen Verkehrsspiegel aufzustellen.

 

Herr Hermanns erläutert eine schriftliche Anfrage der ABU- Fraktion. Er erklärt, dass die rechtliche Prüfung ergeben habe, dass bei der Erstellung einer Datei mit privaten und städtischen Grundstücken Gesichtspunkte des Datenschutzes beachtet werden müssen. Unter anderem könnten private Grundstücke nur mit Einverständnis der Eigentümer aufgeführt werden. Dazu müssten alle Eigentümer kontaktiert werden. Herr Hermanns sagt, er habe mit dem Städte- und Gemeindebunde NRW die Fragen erörtert und dort habe man ihm ebenfalls dringend davon abgeraten, eine Datei mit privaten Grundstücken zu erstellen, da eventuelle Klagen von Maklern eine hohe Erfolgsaussicht hätten, und zwar wegen Art. 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit) und § 107 GO NRW (Zulässige wirtschaftliche Betätigung). Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit private Grundstücke aufzuführen, sei dies auch nicht zweckmäßig, da die Stadt Alsdorf in ständiger Konkurrenz damit stehen würde und stark interessiert sei, erst ihre eigenen Grundstücke zu veräußern. Er informiert, dass zu Beginn des nächsten Jahres die Internetseite der Stadt Alsdorf neu gestalten werde und dort städtische Grundstücke, sowohl Wohngrundstücke als auch Gewerbegrundstücke, zum Verkauf aufgeführt werden, was rechtlich zulässig sei. Herr Hermanns führt aus, dass im Übrigen der Hauptausschuss für die Liegenschaftsangelegenheiten und der Ausschuss für Stadtentwicklung für die Bebaubarkeit der Grundstücke zuständig sei.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU- Fraktion, fragt nach, ob es rechtlich möglich sei, private Grundstücke gegen Gebühren auf der städtischen Internetseite aufzuführen.

 

Herr Hermanns bejaht diese Frage unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung und betont noch mal die Auftretung der Konkurrenzsituation mit städtischen Grundstücken, die zum Verkauf stehen.

 

Im Anschluss daran verteilt Herr Ausschussvorsitzender Plum Kalender (Klimasparbücher) der Städteregion an die anwesenden Zuschauer.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=7721&selfaction=print