29.11.2012 - 5 16. Änderung der Satzung über die Erhebung von ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Steingass, CDU- Fraktion, äußert, dass manche, der in der Originalniederschrift beigelegten Anlage  /1, aufgelisteten Straßen nicht richtig gewidmet seien. Als Beispiel hierfür nennt er die Broicher Straße, die seines Erachtens einer der fünf bis sechs Hauptauswahlstraßen in Alsdorf darstelle. Er ist der Auffassung, dass rechtliche Maßnahmen seitens der Anlieger eingeleitet werden könnten, wenn die Stadt Alsdorf eine Gebührenerhöhung vornehme.

 

Herr Assessor Hermanns, Stabstelle 1 – Recht, merkt an, dass die Angelegenheit bereits am 26.04.2012 vom Rat beschlossen worden sei. Der Anlass, weswegen der Punkt dem Ausschuss für Stadtentwicklung noch mal vorgelegt werde, sei der § 3 der Satzung, der aufgrund rechtlicher Bedenken geändert werden solle. Er erklärt, dass in Zusammenarbeit mit Experten der Verwaltung, den Verkehrsplanern, dem Planungsamt und den Tiefbauern unter Leitung von Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero- Marenberg, Dezernat lll, die Verkehrsbedeutung der Straßen ausgiebig diskutiert und neu bewertet worden seien. Demnach haben diverse aufgelistete Straßen nicht mehr die Verkehrsbedeutung von vor 30 Jahren, da sie zum Teil durch den Bau neuer Straßen entlastet worden seien.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den 16. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen -KAG NRW- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979 in der zurzeit geltenden Fassung (Anlage  /1) sowie das überarbeitete Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 2 Enthaltungen).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=7723&selfaction=print