11.12.2012 - 16 Gelände bzw. Gebäude der ehemaligen Gemeinschaf...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich und beschließt:

 

Das Schulgebäude der ehemaligen Gemeinschaftshauptschule Gerhart-Hauptmann-Schule, Alsdorf, Pommernstraße, wird abgerissen und anschließend aus der schulischen Nutzung entlassen. Nach erfolgtem Abriss des Gebäudes und seiner Anlagen wird das Gelände in den Bereich Liegenschaften übertragen.

 

Mit dem Abriss des ehemaligen Schulgebäudes wird die GSG GS GmbH gemäß der als Anlage der Originalniederschrift beigefügten Durchführungsvereinbarung bis zu einer Größenordnung in Höhe von 497.300 Euro beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren zur Vermarktung einzuleiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=7869&selfaction=print