21.03.2013 - 5 Illegal im Stadtgebiet aufgestellte Altkleider-...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

In dieser Angelegenheit führt Herr Stv. Breuer, ABU-Fraktion, aus, der Beschlussvorschlag der Verwaltung verstoße seiner Ansicht nach gegen die Sondernutzungssatzung. Er vermisse die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Hinsicht, dass Containern ohne Sondernutzungsrecht bzw. ohne Erlaubnis aufgestellt werden und dafür auch keine Gebühr entrichtet werde. Vor dem Hintergrund, dass beabsichtigt sei, Parkgebühren und Steuern zu erhöhen, sollten auch hier alle Möglichkeiten genutzt werden, Geld  einzunehmen.

 

Hierzu erläutert Herr Erster Beigeordneter Kahlen, auf fast allen illegal aufgestellten Container befinde sich keine wahrheitsgetreue Adresse bzw.  Telefonnummer, so dass die Aufsteller weder zur Beseitigung ihrer Container aufgefordert werden können, noch sei es möglich, einen Gebührenbescheid zuzustellen. Dies treffe auf ca. 90 % der Fälle zu. Seit Ende letzten Jahres gebe es infolge der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes jedoch eine neue Rechtslage, wodurch es möglich geworden sei, prüfen zu lassen, ob eine Altkleiderentsorgung durch die Regioentsorgung durchgeführt werden könne. Falls die Möglichkeit dafür gegeben sei, werde die Verwaltung eine Vorlage zur Thematik „Altkleidersammlung in Alsdorf“ zur Beratung vorlegen. Ziel sei es, die Problematik der illegal aufgestellten Container langfristig zu verbessern. Ein Weg könnte sein, eine Altkleidersammlung durch die Regioentsorgung zu organisieren. Dies solle dann ggf. mit den bereits angekündigten Elektroschrottcontainern verbunden werden. Bezüglich der Altkleider sei noch zu ermitteln, welche finanzielle „Entschädigung“ der Stadt Alsdorf dafür zu Gute käme.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Einmütig.

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Anlagen zur Vorlage