21.03.2013 - 7 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von G...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll

 

Zu dieser Thematik führt Herr Erster Beigeordneter Kahlen aus, dass die Gebühren für die Durchführung der Brandschauen in Alsdorf seit annähernd 10 Jahren nicht verändert worden seien, so dass sich hier nunmehr ein Defizit für die Stadt ergebe. Dies solle durch die Anhebung der Gebühr ausgeglichen werden. Die Grundlage für die neue Kalkulation sei die Neubewertung der Arbeitsplatzkosten durch die KGST. Herr Erster Beigeordneter Kahlen erläutert, wie sich die 49,00 Euro je angefangene geleistete Stunde ergeben. Für die Stadt sei mit der Erhöhung der Gebühr kein Gewinn verbunden, sondern es würden lediglich genau die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Eine entsprechende Aufstellung könne auf Wunsch  zugestellt  werden.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, fragt nach der Höhe des Defizits.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen sagt zu, diese Angaben über die Niederschrift nachzureichen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Kostenstellen im Bereich Vorbeugender Brandschutz stellen sich für die

Jahre 2011 u. 2012 wie folgt dar:

 

2011

- Ausgaben (Personalkosten) 46.440,18 €

- Einnahmen 3.604,30 €

 

2012

- Ausgaben 47.686,54 €

- Einnahmen 2.167,90 €.

 

Zahlreiche Leistungen des Brandschutztechnikers wurden in der Vergangenheit erbracht, ohne dass sie durch die Gebührensatzung abgedeckt waren und somit nicht in Rechnung gestellt werden konnten. Hierzu zählen

 

- Abnahme und Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage,

- Inbetriebnahme von Feuerwehrschlüsselkästen,

- Inbetriebnahme von Feuerwehrschlüsseldepots,

- Stellungnahmen für die Erstellung von Einsatzplänen,

- Anleiterproben an Objekten,

- Objektbesichtigungen auf Antrag der Eigentümer,

- Durchführung von Brandschutzschulungen,

- jährliche Kontrolle von Feuerwehrzufahrten gem. § 5 BauONW.

 

Im Übrigen werden im Bereich Vorbeugender Brandschutz künftig auch die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle wahrgenommen, da jetzt die personellen Voraussetzungen vorliegen. Somit sind auch hier Mehreinnahmen zu erwarten.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Alsdorf vom 31.10.2003 (Anlage der Originalniederschrift) mit Wirkung zum 01.05.2013.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Beratung und Beschlussfassung dieser Angelegenheit in der Sitzung des Rates der Stadt am 25.04.2013 hat sich herausgestellt, dass der Beschluss aus formalen Gründen neu zu fassen ist, da laut Beschlussentwurf die 1. Änderung der Satzung beschlossen werden sollte, während – im Widerspruch dazu – als Anlage eine komplette Neufassung der Satzung beigefügt war und somit Beschlussentwurf und Anlage nicht übereinstimmten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=8299&selfaction=print