25.04.2013 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zu 3. des Beschlussvorschlages hat der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

Frau Beylich, städtisches Rechnungsprüfungsamt, berichtet, dass der nun vorliegende korrigierte und geprüfte erste NKF-Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 am 09.04.2013 im Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt und beraten worden sei. Nachdem sich der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig für die Annahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes als Ergebnis des Prüfungsprozesses ausgesprochen habe, seien die Empfehlungsbeschlüsse für den Rat der Stadt zur Feststellung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 21.955.658,08 Euro ebenfalls einstimmig gefasst worden. Abschließend könne auf diesem Ergebnis die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 empfohlen werden.

 

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Beschluss:

 

1.     Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.04.2013 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2009 des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.03.2013 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 in der Fassung vom 05.03.2013 fest.

 

2.     Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2009 der Ergebnisrechnung in Höhe von 21.955.658,08 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 19.131.954,22 € sowie durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.823.703,86 € gedeckt.

 

3.     Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.