17.09.2013 - 4 Bebauungsplan Nr.327 – Alfred-Brehm-Straße a) B...

Beschluss:
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Herr Hermanns, Assessor, erklärt in Vertretung der technischen Beigeordneten zu dem Flugblatt (Masterplan Ofden; Bebauungsplan 327), welches in Ofden flächendeckend verteilt wurde und auch im Internet abrufbar ist, dass die Aussagen nicht zutreffend seien. In dem Flugblatt wird die Meinung vertreten, dass nicht nur der Bebauungsplan für das VABW-Gelände von der Verwaltung und der Politik gewollt werde, sondern auch der sich anschließende Bereich Ofdener Feld mit einer Wohnbebauung überplant werden soll. Er weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits abzusehen sei, dass es aufgrund der  enormen Probleme bei der Beseitigung des Abwassers keine massive Wohnbebauung von 300 Wohneinheiten auf dem Ofdener Feld geben werde.

Die derzeitige Rechtslage sehe so aus, dass sowohl der Flächennutzungsplan wie auch der Regionalplan diese Region als Außenbereich darstellen, d.h. derzeit ist dort keinerlei Wohnbebauung zulässig.

Es wäre jedoch möglich, eine Randbebauung (10 bis 15 Wohngebäuden mit ca. 20 Wohneinheiten) entlang des Eidechsenweges auszuweisen.

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass aus Rechtsgründen ausschließlich der Bebauungsplan Nr. 327 gesehen werden könne und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Ofdener Feld gesehen werden müsse.

Die Aussagen im Flyer zum Verkehr und Naturschutz würden nachher noch durch den Verkehrs- und Naturschutzgutachter widerlegt und das Verkehrsgutachten zur nächsten Ratssitzung nachgereicht werden.

Protokoll:

Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, weist darauf hin, dass Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, zu diesem Punkt evtl. seine Befangenheit erklären müsse. Er bittet um Stellungnahme zu seinem Hinweis.

 

Herr St. Mortimer, ABU-Fraktion, erklärt, dass er in dem betroffenen Gebiet keine Grundstücke besitze und somit nicht befangen sei.

 

Herr Stv. Heidenreich, Grüne-Fraktion, merkt an, dass einige Punkte seiner Stellungnahme in der letzten Niederschrift vom 02.07.2013 zum Bebauungsplan Alfred-Brehm-Straße nicht richtig wiedergegeben wurden. Eine schriftliche Stellungnahme zu den Punkten werde noch erfolgen.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, bittet dies direkt mit der Schriftführerin in einem persönlichen Gespräch zu klären. Sollte man dort zu keiner übereinkommenden Lösung kommen, so müsse die Grüne-Fraktion einen schriftlichen Antrag diesbezüglich stellen.

 

Herr Hermanns, Assessor, erklärt in Vertretung der technischen Beigeordneten zu dem Flugblatt (Masterplan Ofden; Bebauungsplan 327), welches in Ofden flächendeckend verteilt wurde und auch im Internet abrufbar ist, dass die Aussagen nicht zutreffend seien. In dem Flugblatt wird die Meinung vertreten, dass nicht nur der Bebauungsplan für das VABW-Gelände von der Verwaltung und der Politik gewollt werde, sondern auch der sich anschließende Bereich Ofdener Feld mit einer Wohnbebauung überplant werden soll. Er weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits abzusehen sei, dass es aufgrund der enormen Probleme bei der Beseitigung des Abwassers keine massive Wohnbebauung von 300 Wohneinheiten auf dem Ofdener Feld geben werde.

Die derzeitige Rechtslage sehe so aus, dass sowohl der Flächennutzungsplan wie auch der Regionalplan diese Region als Außenbereich darstellen, d.h. derzeit ist dort keinerlei Wohnbebauung zulässig.

Es wäre jedoch möglich, eine Randbebauung (10 bis 15 Wohngebäuden mit ca. 20 Wohneinheiten) entlang des Eidechsenweges auszuweisen.

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass aus Rechtsgründen ausschließlich der Bebauungsplan Nr. 327 gesehen werden könne und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Ofdener Feld gesehen werden müsse.

Die Aussagen im Flyer zum Verkehr und Naturschutz würden nachher noch durch den Verkehrs- und Naturschutzgutachter widerlegt und das Verkehrsgutachten zur nächsten Ratssitzung nachgereicht werden.

 

Herr Stv. Conrads beantragt für die SPD-Fraktion, aus dem Inhalt des Bebauungsplanentwurfes auf Seite 4/18, 4. Abschnitt  der Verwaltungsvorlage den Satz

 

„Diese soll gleichzeitig die Option wahren, das neue Baugebiet künftig im Bereich „Ofdener Feld“ weiter zu entwickeln „

 

zu streichen.

 

Herr Stv. Heidenreich erklärt, dass die Grüne-Fraktion grundsätzlich gegen die Aufstellung des beschleunigten B-Plan-Verfahrens sei. Als Begründung führt er an, dass

1.     die Berücksichtigung des Naherholungsgebietes und ausgestalteten Grünkreuzes in der Vorlage nicht zu erkennen sei und das VABW-Gelände bereits ein Teil des Karl-von-Berk-Parks sei und brauche nicht, wie in der Verwaltungsvorlage geschrieben, geschaffen werden. Zudem weist er darauf hin, dass „Berk“ mit „k“ am Ende geschrieben werde.

2.     baurechtlich das beschleunigte Verfahren nicht korrekt sei und widerspricht der vorher getätigten Aussage der Verwaltung, dass man den Masterplan getrennt vom Bebauungsplan Nr. 327 sehen solle. Sollte der B-Plan also im beschleunigten Verfahren beschlossen werden, so sei ein Rechtsstreit nicht ausgeschlossen. Es handelt sich also nicht um eine Nachverdichtung im Innenbereich, da das Plangebiet im äußeren Bereich einer weit vom Stadtkern entfernten Siedlung liege.

3.     die ökologische Untersuchung unzureichend gewesen sei und die Stellungnahme der Städteregion diesbezüglich nicht genügend Beachtung gefunden habe. Aus diesem Grunde fordere die Grüne-Fraktion eine qualifizierte Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens.

4.     aus sozialen und wohnungsbaupolitischen Gründen aufgrund des zweifellos vorhandenen Bedarfs an altengerechten Wohnungen in Ofden geprüft werden sollte, ob die bisherigen Gebäude des VABW nicht für einen solchen Zweck herzurichten oder umzubauen sind. So könnte der Park bestehen bleiben und die freiwerdenden Wohnungen von anderen erworben werden. Die Grüne-Fraktion beantragt, inwieweit dieses Schulgebäude in altersgerechten Wohnraum umgewandelt werden kann.

 

Außerdem lehne die Grüne-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, und beantragt alternativ:

a)     zu prüfen, inwieweit die Gebäude des Bebauungsplanes Nr. 327 zur Herrichtung altersgerechten Wohnraumes genutzt werden können.

b)     die Aufhebung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und die Zurückstellung der gesamten Planung bis zur Vorlage dieser Untersuchung.

 

Herr Göbbels, BSV- Verkehrsplaner, stellt dem Ausschuss für Stadtentwicklung die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung im Zuge des B-Planes Nr. 327 vor. Die Untersuchungsergebnisse sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, stellt Verständnisfragen zum Vortrag und dem zusätzlichen Verkehrsfluss auf der Alfred-Brehm-Straße, die beide von Herrn Göbbels beantwortet werden.

 

Herr Haese, Büro für Umweltplanung, erläutert den Anwesenden ausführlich die artenschutzrechtliche Bewertung dieses Gebietes. Im Rahmen der Vorprüfung wurden zwei relevante Dinge erkannt. Zum einen handelt es sich um die Waldohreule, die in diesem Gebiet schon oft gesehen wurde und die Biotopstrukturen entsprechen genau ihren Lebensraumanforderungen. Zum anderen geht es um Fledermäuse, die in dem Gelände beobachtet wurden. Jedoch nur, weil es sich hier um ein interessantes Jagdgebiet (wegen der freistehenden Solitärräume) handelt. Der gesetzliche Schutz beschränke sich auf bestimmte essentielle Teilgebiete des Lebensraumes und nicht wie bei den beiden betroffenen Tierarten auf das Jagdgebiet.

 

Herr Stv. Heidenreich stellt eine Verständnisfrage  zu der Umweltverträglichkeitsprüfung im beschleunigten Verfahren und bittet um Darstellung der Fakten, die notwendig seien, um eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, die die Grüne-Fraktion für den Bebauungsplan für angemessen halte.

 

Herr Haese führt aus, dass der Gehölzbestand im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages im Sinne der Eingriffsregelung erhoben werde. Diese gelten jedoch nicht im Innenbereich und somit sei keine umfassendere Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Diese Aussage könne Herr Stv. Heidenreich nicht teilen und verweist dabei auf die evtl. Bebauung des Ofdener Feldes mit einer Fläche von ca. 20.000 m².

 

Herr Steingass, weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion einer Bebauung an sich zustimmen könne, jedoch nicht in der vorgesehenen Form. Die CDU-Fraktion stimme in mehreren Punkten bzgl. Zerstörung Ofdener Grünkreuz mit der Meinung der Grüne-Fraktion überein. Daher könne einer Bebauung des Ofdener Feldes nicht zugestimmt werden und der vorliegende Bebauungsplan werde abgelehnt. Er schlägt aufgrund einer Anregung aus der Ofdener Bevölkerung und der topografischen Lage vor, altersgerechtes Wohnen auf dem VABW Gelände anzubieten.

 

Herr Malecha stellt Nachfragen zum Erstellungszeitpunkt des Gutachtens, welche von Herrn Haese direkt beantwortet werden.

 

 

Fragen von Einwohnern:

 

Herr Beitz, Habichtweg 38 merkt zum Flugblatt über den Masterplan Ofden an, dass die Infos, die dort drin stehen durch Akteneinsicht erlangt wurden.

Dann fragt er nach, wie die verkehrliche Situation Alfred-Brehm-Straße sich entwickelt, wenn die ca. 20 von Herrn Hermanns aufgeführten Wohneinheiten im Eidechsenweg dazukommen.

 

Herr Hermanns führt zum Masterplan aus, dass es Vorüberlegungen der Verwaltung gebe, die eine Bebauung des Ofdener Feldes als eine Option von mehreren darstelle. Diese Überlegungen seien jedoch noch nicht die endgültige Planung und verweist diesbezüglich auf das bestehende technische Entwässerungsproblem des Ofdener Feldes.

 

Herr Göbbels führt zur verkehrlichen Situation der Alfred-Brehm-Straße aus, dass diese noch ausreichende Reserven beinhalte, um den zusätzlichen Verkehrsfluss zu bewältigen.

 

Herr Kiel, Fohlenweg 4a, fragt nach, wie man ohne umfangreiche Untersuchungen die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie ausschließen könne.

 

Herr Haese erklärt, dass hier ein Gebiet untersucht werde, wo das Artenspektrum bis zu einem gewissen Grad prognostiziert werden  könne.

 

Frau Jung, Fohlenweg 34, äußert ihr Unverständnis über die Aussagen des Herrn Haese. Sie könne nicht verstehen, warum dieses Gebiet bei der vorhandenen Artenvielfalt und den vielen Grünflächen als nicht schützenswert von Fachleuten betrachtet werde.

 

Herr Klein, Lerchenweg 8, fragt aufgrund der jetzigen problematischen Parksituation der Alfred-Brehm-Straße nach, wie man den zusätzlichen Pkw´s durch die Bebauung des VABW-Geländes noch Parkraum bieten könne. Außerdem merkt er an, dass die vorbeifahrenden Busse und Fußgänger oft Probleme durch die beengte Parksituation in der Straße haben.

 

Der Vorsitzende Herr Stv. Plum erklärt, dass die Häuser, die dort gebaut werden, so geplant seien, dass genügend Stellflächen am Haus zur Verfügung stehen.

 

Herr Göbbels ergänzt, dass die neuen Häuser mit je einer Garage, einem Stellplatz und einer Parkfläche  in der öffentlichen neuen Verkehrsfläche geplant seien.

 

Herr Stv. Weber rügt den Vorsitzenden Herrn Stv. Plum wegen eines Verstosses gegen die Geschäftsordnung, da er die Sitzung nicht leite, sondern sich an der Diskussion beteilige. Wenn er an der Diskussion teilnehme, dann müsse er den Vorsitz für diesen Zeitpunkt ablegen.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, erklärt, dass er den Vorsitz dieser Sitzung so weiterleiten werde, wie er das bisher immer schon gemacht habe.

 

Frau Heidemann, Alfred-Brehm-Straße bittet ebenfalls darum, die aktuelle Verkehrssituation der Alfred-Brehm-Straße bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen , da die jetzige Situation schon sehr schwierig sei.

 

Frau Becker, Fohlenweg 10, weist darauf hin, dass die Ofdener Bürger in Ofden bleiben möchten und es biete sich doch an, da einiges an dem VABW-Gebäude instand gesetzt wurde, dieses weiter zu nutzen.

 

Herr Gerhardts, Seidelbastweg, merkt an, dass eine vernünftige Basis zur Entwicklung des Gebietes (VABW-Gelände, Ofdener Feld und Realschule Ofden) seitens der Stadt Alsdorf geschaffen werden müsste. Dabei sollten alte Menschen, die gerne hier leben und bleiben möchten sowie Kinder, die dort zukünftig leben wollen besondere Berücksichtigung finden.

 

Herr Zentis, Theodor-Seipp-Straße bittet zu bedenken, dass bei Wegfall des Grünkreuzes die direkte Verbindung zum Broichbachtal wegfallen werde und durch die Bebauung des Ofdener Feldes die Feldflur für die Tierwelt verloren gehen würde. Warum warte man nicht ab bis das Gelände der Realschule und Gymnasium frei werde, um dort eine neue Bebauung zu planen.

 

Herr Beitz, Habichtweg 38, fragt nach, warum die Mehrheitsfraktion sich zu diesem Thema so wenig äußere.

 

Herr Stv. Conrads erklärt, dass die SPD-Fraktion eingangs ihre Meinung geäußert habe, indem beantragt wurde, das Ofdener Feld aus der Bebauung herauszunehmen.

 

Herr Stv. Heidenreich plädiert ebenfalls für eine vernünftige Beteiligung der Ofdener Bürger an der Entwicklung der Gebiete in Form eines normalen Bebauungsplanverfahrens und äußert nochmals sein Unverständnis darüber, dass keine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde.

 

Herr Stv. Weber bittet darum, folgendes ins Protokoll aufzunehmen:

„Ich bin entsetzt darüber, dass mein Hinweis an den Vorsitzende, dass er bitte nicht an der Diskussion als Vorsitzender teilnimmt, sondern sein Amt, wie es die Geschäftsordnung vorgibt, kurzfristig ruhen lässt, ignoriert hat. Dies mit den Worten: Ich leite die Sitzung, wie es mir passt. (sinngemäß wiedergegeben)“

 

Danach erklärt er für die REP-Fraktion, dass diese den Bebauungsplan aufheben möchte und damit das beschleunigte Verfahren außer Kraft gesetzt werde.

 

Herr Malecha schlägt vor, folgendermaßen zu beschließen:

„Das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 327 wird vorübergehend ausgesetzt. Es ist zu prüfen, inwieweit die Gebäude auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 327 zur Herrichtung altersgerechten Wohnraums genutzt werden können. Bei einem evtl. Wiedereinstieg in das Bebauungsplanverfahren wird von einem beschleunigten Verfahren Abstand genommen.“

 

Herr Stv. Mortimer erklärt, dass die ABU-Fraktion den Bebauungsplan mit unterstütze. Eine Bebauung des Ofdener Feldes würde auch seitens der ABU-Fraktion nicht gewollt und der Antrag auf Erstellung eines Masterplanes hinfällig und nur noch das Gelände von Realschule und Gymnasium zu entwickeln sei. Den Vorschlag auf altersgerechtes Wohnen auf dem VABW-Gelände könne die ABU-Fraktion unterstützen. Es werde jedoch daran gezweifelt, ob dies in dem vorhandenen Gebäude realisiert werden könne.

 

Herr Stv. Plum stellt den Beschlussvorschlag der Grüne-Fraktion zur Abstimmung:

 

Dieser wird mit Mehrheit bei 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

a)     nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Vorlage 2013/0312/2.1) und der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

b)     den Bebauungsplan Nr.327 – Alfred-Brehm-Straße als Satzung.

c)     die Entwicklung des Ofdender Feldes wird vom Ausschuss für Stadtentwicklung nicht weiter verfolgt.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 5 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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