10.10.2013 - 23 Bebauungsplan Nr. 326 – Allensteiner Straße a)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Auch zu diesem TOP merkt Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, an, dass eine Beampelung an dieser Stelle nicht auf städtische Kosten erfolgen dürfe. Diese Kosten sollten vom Investor getragen werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass der Vorschlag, im Beschlussentwurf mit aufzunehmen, dass die Kosten, die ggf. anfallen werden, durch den Investor zu tragen sind, auch zu diesem TOP berücksichtigt werde.

 

In diesem Zusammenhang weist er auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages zu TOP 23 hin, dass der Rat der Stadt Alsdorf billigt, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 326 – Allensteiner Straße als Planverfahren gemäß §§ 2 bis 4, sowie §§ 8 bis 10 BauGB abschließend durchgeführt wird.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

 

a)     Der Rat der Stadt Alsdorf billigt, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 326 – Allensteiner Straße als Planverfahren gemäß §§ 2 bis 4, sowie §§ 8 bis 10 BauGB abschließend durchgeführt wird,             

 

b)     Nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung (Vorlage Nr. 2013/0311/2.1) und aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 326 – Allensteiner Straße -, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe,

 

c)     den Bebauungsplan Nr. 326 – Allensteiner Straße – als Satzung,

 

d)     die Kosten, die ggf. für eine Beampelung anfallen werden, sind durch den Investor zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage