08.10.2013 - 4 Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung und de...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Eingangs erläutert Herr Heinrichs, FG 3.2 – Jugend, ausführlich die Sachlage.

 

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, möchte wissen, ob die Betreuung der Jugendlichen in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehe, in Einzelfällen aber auch bis zum 21. Lebensjahr.

 

 

Insbesondere bei den psychisch Erkrankten reiche die Betreuung auch über die Volljährigkeit hinaus, informiert Herr Heinrichs. Bis auf wenige Ausnahmen sei es so, dass das Betreuungsverhältnis mit Erreichung der Volljährigkeit endet.

 

 

Bestehe die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung mit sozialpädagogischer Einzelbetreuung für einen volljährigen Jugendlichen, erkundigt sich Herr Stv. Wirtz.

 

 

Hierzu führt Herr Heinrichs aus, dass in Einzelfällen auch noch Hilfe über die Volljährigkeit hinaus geleistet werde, beispielsweise in der Art, dass Kontakte zur ARGE geknüpft würden oder möglicherweise auch noch für einen begrenzten Zeitraum eine sozialpädagogische Betreuung erfolge.

 

 

Herr Stv. Wirtz betont, dass sich weiter um das Thema „Schulsozialarbeit“ sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gekümmert werden müsse.

 

Er stellt die Frage, was getan werden könne, um den vermehrten Fällen der intensiven Betreuung, die auch kostenintensiv seien, vorzubeugen.

 

 

In diesem Zusammenhang verweist Herr Heinrichs auf die aufgeführten Punkte auf Seite 6/10 der Vorlage bezüglich der „Stärkung der Elternkompetenz und niedrig-schwellige Angebote“.

 

Lobend erwähnt er auch die Schulsozialarbeit, die sehr eng mit den sozialen Diensten vernetzt sei.

 

 

Herr Stv. Krämer, SPD-Fraktion, spricht sich dafür aus, zukünftig auf politischer Ebene mitzuarbeiten und das Jugendamt tatkräftig zu unterstützen.

 

 

Herr Carduck, Diakonisches Werk, richtet an die anwesenden Stadtverordneten den Appell, bei den Haushaltsberatungen dem Jugendamt den Rücken zu stärken.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er stellt fest, dass seit 2010 die Hilfen zur Erziehung auch aufgrund der besseren Personalausstattung – einhergehend mit einer intensiven Fallsteuerung – zurückgehen.
  3. Die finanziellen Aufwendungen – insbesondere bei den stationären Fällen – sind gestiegen; durch eine regelmäßige, einzelfallbezogene Fallüberprüfung konnte ein weiterer erheblicher Kostenanstieg im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung verhindert werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einmütig.

 

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Anlagen zur Vorlage