08.10.2013 - 7 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Eingangs erklärt Herr Pfarrer Ulrich Eichenberg (Evangelische Kirchengemeinde) zu diesem Tagesordnungspunkt seine Befangenheit gemäß § 31 GO NRW.

 

Hiernach erklärt der Jugendhilfeausschuss gemäß § 43 Abs. 2 Ziff. 4 GO NRW einstimmig Herrn Pfarrer Ulrich Eichenberg für befangen gemäß § 31 GO NRW.

 

Herr Pfarrer Eichenberg nimmt darauf hin weder an den Beratungen noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und nimmt auf der Zuschauertribüne Platz.

 

 

Eingangs erläutert Herr Schmidt, FG 3.2 – Jugend, die derzeitige Sachlage.

 

Er teilt mit, dass, entgegen der Ausführung in der Vorlage, nunmehr die rechtsverbindliche Zusage von Herrn Pfarrer Eichenberg vorliege. Herr Pfarrer Eichenberg habe im Namen des Presbyteriums erklärt, dass die Investition gesichert sei und für einen eventuellen Nachfolgemieter des evangelischen Kindergartenvereins die gleichen Mietkonditionen (Kostenmiete) gelten wie für den EVA Kindergartenverein. Somit seien die wichtigen Forderungen aus der Ratssitzung erfüllt.

 

Der Mietvertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde, als Eigentümer, und dem evangelischen Kindergartenverein liege noch nicht vor, so Herr Schmidt. Er erklärt, dass der abgeschlossene Mietvertrag mit zum Trägervertrag gehöre.

 

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass der mit dem evangelischen Kindergartenverein abgestimmte Trägervertrag in der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Tischvorlage verteilt wurde. Die Unterzeichnung des Vertrages werde erst dann erfolgen, wenn auch der entsprechende Mietvertrag dazu passe.

 

Herr Schmidt sagt zum Ausschuss zu, diesem, sobald der Mietvertrag vorliege, ein Gesamtpaket mit Trägervertrag zur Kenntnis zu geben.

 

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE Fraktion, möchte wissen, worin sich der als Anlage 1 beigefügte und als Tischvorlage zugestellte Trägervertrag unterscheide.

 

 

Eine redaktionelle Änderung bestehe darin, dass bei Theodor-Seipp-Straße 44 noch das „c“ bei der Hausnummer erfolgen musste, erklärt Herr Schmidt. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Vertragsfassungen bestehe darin, dass bei der Tischvorlage des Trägervertrages unter Punkt 3, der fettgedruckte Absatz entfalle.

 

Erklärend führt Herr Schmidt aus, dass der fettgedruckte Absatz deshalb entfallen sei, weil die Stadt Alsdorf mit dem evangelischen Kindergartenverein keine Bedingung vereinbaren könne, die einen Dritten, nämlich den Eigentümer der Kirchengemeinde, betreffe.

 

In diesem Zusammenhang weist Herr Schmidt auf die Erklärung des Presbyteriums (Evangelische Kirchengemeinde) hin, das der Stadt Alsdorf die gleichen Konditionen  wie bei der Betriebsaufnahme garantiere, falls die Aufrechterhaltung des Kindergartens dem evangelischen Kindergartenverein bzw. der Evangelischen Kirchengemeinde nicht mehr möglich sei.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die gültige Fassung des Trägervertrages ist als Anlage 1 der Niederschrift   beigefügt.

 

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Stv. Robert, SPD-Fraktion, über den vorliegenden Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der Tischvorlage, abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die im Beschluss des Rates der Stadt Alsdorf vom 04.07.2013 unter Top 12.1, Abs. 2, geforderte rechtsverbindliche Zusage vorliegt.

 

Dem durch die Verwaltung vorbereiteten und mit dem Evangelischen Kindergartenverein Alsdorf e.V. abgestimmten Entwurf eines Trägervertrages zwischen dem ev. Kindergartenverein und der Stadt Alsdorf wird zugestimmt.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den vorliegenden Vertragsentwurf mit dem ev. Kindergartenverein abzuschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen