10.10.2013 - 20 Bebauungsplan Nr. 327 – Alfred-Brehm-Straße a) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Winterberg, Büro 3D, Architekten- und Stadtplaner, Aachen, zugegen.

 

Herr Bürgermeister Sonders berichtet, dass zum Themenpunkt bereits in den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung ausführlich debattiert worden sei.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, erklärt, dass die GRÜNE-Fraktion grundsätzlich gegen die Aufstellung des beschleunigten B-Plan-Verfahrens sei. Als Begründung führt er an, dass

 

  1. die Berücksichtigung des Naherholungsgebietes und ausgestalteten Grünkreuzes in der Vorlage nicht zu erkennen sei und das VABW-Gelände bereits ein Teil des Karl-van-Berk-Parks sei und brauche nicht, wie in der Vorlage geschrieben, geschaffen werden,

 

  1. baurechtlich das beschleunigte Verfahren nicht korrekt sei und widerspricht der vorher getätigten Aussage der Verwaltung, dass der Masterplan getrennt vom Bebauungsplan Nr. 327 zu sehen sei. Sollte der B-Plan im beschleunigten Verfahren beschlossen werden, so sei ein Rechtsstreit nicht ausgeschlossen. Es handelt sich also nicht um eine Nachverdichtung im Innenbereich, da das Plangebiet im äußeren Bereich einer weit vom Stadtkern entfernten Siedlung liege,

 

  1. die ökologische Untersuchung unzureichend gewesen sei und die Stellungnahme der Städteregion diesbezüglich nicht genügend Beachtung gefunden habe. Aus diesem Grunde fordere die GRÜNE-Fraktion eine qualifizierte Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines regulären Bebauungsplanverfahrens,

 

  1. aus sozialen und wohnungsbaupolitischen Gründen aufgrund des zweifellos vorhandenen Bedarfs an altengerechten Wohnungen in Ofden geprüft werden sollte, ob die bisherigen Gebäude des VABW nicht für einen solchen Zweck herzurichten oder umzubauen sind. So könnte der Park bestehen bleiben und die freiwerdenden Wohnungen von anderen erworben werden. Die GRÜNE-Fraktion beantragt, zu prüfen, inwieweit dieses Schulgebäude in altersgerechten Wohnraum umgewandelt werden kann.

 

Außerdem lehne die GRÜNE-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, und beantragt alternativ:

 

-          zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, auf den Flächen der zuletzt vom VABW genutzten Schulgebäuden altersgerechten Wohnungsraum unter Beibehaltung der gewachsenen Parkstrukturen zu schaffen,

 

-          die weitere Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 327 zunächst zurück zu stellen, bis die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen.

 

Folgend möchte Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, darüber informiert werden, wie sich der Architekt das Profil von Doppelhaushälften vorstellt, weil er Baukonstruktionen unterschiedlicher Art befürchtet.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, sieht dieses Projekt als derzeit so nicht durchführbar an und unterstützt die Ausführungen des Herrn Stv. Heidenreich. Außerdem stellt er den Antrag, über den Beschlussvorschlag separat abstimmen zu lassen.

 

Anschließend bezieht sich Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, auf das Flugblatt, welches in Ofden flächendeckend verteilt worden ist und merkt dazu an, dass die Aussagen nicht zutreffend seien. Er weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits abzusehen sei, dass es aufgrund der enormen Probleme bei der Beseitigung des Abwassers keine massive Wohnbebauung von 300 Wohneinheiten auf dem Ofdener Feld geben werde. Die derzeitige Rechtslage sehe so aus, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Regionalplan diese Region als Außenbereich darstellen, d. h. derzeit ist dort keinerlei Wohnbebauung zulässig. Es wäre jedoch möglich, eine Randbebauung mit ca. 25 Wohneinheiten entlang des Eidechsenweges auszuweisen. Außerdem weist er darauf hin, dass aus Rechtsgründen ausschließlich der Bebauungsplan Nr. 327 gesehen werden könne und dieser nicht im Zusammenhang mit dem Ofdener Feld stehe. Die Aussagen im Flyer zum Verkehr und Naturschutz seien in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 17.09.2013 durch den Gutachter widerlegt worden.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass der neue Masterplan voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.11.2013 vorgestellt werde. In diesem Zusammenhang sei auch eine Veranstaltung geplant, zu welcher die Ofdener Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden, um in dieser Gesprächsrunde zu debattieren. Es sei beabsichtigt, dass diese Bürgerrunde von Vertretern des Stadtmarketingvereins sowie der Aachener Zeitung / Aachener Nachrichten unterstützt werde. Auch Herr Bürgermeister Sonders weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass es aufgrund der immensen Schwierigkeiten bei der Beseitigung des Abwassers keine massive Wohnbebauung von 300 Wohneinheiten auf dem Ofdener Feld geben werde.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, beantragt, den Beschlussvorschlag c) wie folgt zu ändern: „Der Rat der Stadt beschließt, die Entwicklung des Ofdener Feldes unter keinen Umständen weiter zu verfolgen.“

 

Im Anschluss hieran nimmt Herr Winterberg, Büro 3D, Architekten- und Stadtplaner, Aachen, Bezug auf die von Herrn Stv. Weber angesprochene befürchtete Nichtgleichheit von Doppelhaushälften. Diesbezüglich verweist er auf die getroffene Festsetzung zur Profilgleichheit von Doppelhaushälften.

 

Sodann lässt Herr Bürgermeister Sonders über den Beschlussvorschlag separat abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt mit Mehrheit (bei 14 Gegenstimmen):

 

  • nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Vorlage 2013/0312/2.1) und der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe,

 

  • den Bebauungsplan Nr.327 – Alfred-Brehm-Straße als Satzung.

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Entwicklung des Ofdener Feldes unter keinen Umständen weiter zu verfolgen.
     

 

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Anlagen zur Vorlage