25.03.2014 - 9 Bebauungsplan Nr.344 – Marie-Juchacz-Straße a) ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, verliest ein Schreiben der benachbarten Anwohner an die Stadt Alsdorf. In diesem weisen sie darauf hin, dass durch die Realisierung des Bebauungsplanes eine Bebauung  des westlichen Baugebietes unmöglich wäre. Bei der früheren Aufstellung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 240 sei den Anwohnern mitgeteilt worden, dass auch deren Flurstücke für eine zukünftige Bebauung berücksichtigt würden. Dazu habe bereits eine öffentliche Auslegung stattgefunden und im aktuellen Flächennutzungsplan seien diese Grundstücke als Wohnbaufläche dargestellt. Daher bitten die Anwohner darum, nun eine Bebauung der Flurstücke im Bebauungsplanentwurf mit zu berücksichtigen.

Bei dem Vorgespräch zur Sitzung habe die Verwaltung erklärt, dass dies entwurfstechnisch einplanbar sei und Herr Stv. Plum schlägt vor, diese Bitte mit ins laufende Verfahren einfließen zu lassen und beim nächsten Schritt zu prüfen, ob diese Flächen mit aufgenommen werden können.

 

Herr Malecha merkt an, dass die Grüne-Fraktion, es gutheißen würde, der  Bitte der Anwohner nachzukommen. Jedoch widerspreche die Aufnahme des Antrages dem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, welches die Grüne-Fraktion grundsätzlich nicht unterstütze. Er sehe hier Diskussionsbedarf in der Bevölkerung, welcher in einem „normalen“ Verfahren geklärt werden sollte. Außerdem erinnert er an die Problem der Entsorgung von Regen- und Abwasser in dem westlichen Bereich des B-Planes Nr. 240. Dieser sei in der Vergangenheit beiseite gelegt worden, da er wg. der bestehenden Probleme nicht lukrativ genug war, um ihn zu erschließen. Außerdem könne man in einem normalen Verfahren auch besser sehen, wieviel Fläche durch die Bebauung genommen werde.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, unterstützt die Aussage des Herrn Malecha, dass die Bürger durch ein ordentliches Verfahren besser zu beteiligen.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg, technische Beigeordnete, schlägt aufgrund der vorgegangenen Diskussion und des Anwohnerschreibens vor, eine vorgezogene frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Anregungen aus dieser Beteiligung dann in das Verfahren nach § 13a BauGb  einzuarbeiten.

Der § 13 a BauGB sei bei diesem Verfahren aus Sicht der Verwaltung anzuwenden, weil dieser sich auf den darunter liegenden rechtskräftigen Bebauungsplan beziehe, aufgrund dessen auch jetzt schon geplant und gebaut werden könne. Auch die Frage des ökologischen Ausgleichs sei somit bereits geklärt.

Außerdem stelle sich die Entwässerungssituation heute aufgrund von Änderungen im Gesamtkanalnetz anders dar, als zum damaligen Zeitpunkt, als die Bedenken geäußert wurden.

 

Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, weist darauf hin, dass alle benachbarten Eigentümer den  Antrag zur Aufnahme in den Bebauungsplan Nr. 344 unterschrieben haben. Er sehe in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise nach § 13a BauGB kein Problem.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)              beschließt, den Bebauungsplan Nr. 344 – Marie-Juchacz-Straße – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

 

b)              billigt den städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 344 – Marie-Juchacz-Straße –.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 4 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage