27.03.2014 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Al...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zu 3. des Beschlussvorschlages ist der Bürgermeister nicht stimmberechtigt.

 

Herr Stv. Gebauer, ABU-Fraktion, macht darauf aufmerksam, dass auf Seite 12 von 98 (Gesamtfinanzrechnung der Stadt Alsdorf) die Planpositionen 10 bis 15 irrtümlicherweise addiert worden sind. Von daher sei die jeweilige Differenz dort nicht aufgelistet.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die v. g. Seite (Gesamtfinanzrechnung der Stadt Alsdorf) wurde zwischenzeitlich korrigiert und ausgetauscht (Anlage der Niederschrift).

 

Über den Beschlussvorschlag zu 1. und 2. sowie 3. lässt Herr Bürgermeister Sonders separat abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.03.2014 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2012 des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.02.2014 stellt der Rat der Stadt Alsdorf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 05.02.2014 fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.526.858,14 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 S.4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1. und 2.               mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen).

Zu 3.                             mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen).

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=9983&selfaction=print