Beschlussvorlage - 2023/0371/A40
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offenen Ganztagsgrundschule; hier: Siebte Änderung vom .......
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2023
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt beschließt die siebte Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen - (Anlage).
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.V. (AKiFa) führt seit dem 01.08.2005 die Angebote für SchülerInnen an den Grundschulen in der Stadt Alsdorf im Bereich der offenen Ganztagsschule durch. Grundlage für dieses Betreuungsangebot ist die derzeit gültige "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen" vom 09.07.2009, in Kraft getreten am 01.08.2009.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2023 (Vorlagen-Nr. 2023/0003/A40) dem Rat der Stadt die sechste Änderung der o.g. Satzung empfohlen. Diese wurde in der Sitzung des Rates am 14.02.2023 beschlossen und trat am 01.08.2023 in Kraft.
Im Rahmen des Landesanteils zur Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule sieht der
Gesetzgeber eine jährliche Erhöhung der Mittel um 3% vor. Diese Handhabung ist der
allgemeinen Preis-/Lohnentwicklung geschuldet.
Mit Erlass vom 13.12.2018 ermöglicht das Land außerdem eine Erhöhung der kommunalen Elternbeiträge in Höhe von 3 % jährlich zum Schuljahresbeginn (kaufmännisch gerundet).
Der kommunale Eigenanteil an der Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule steigt mithin im gleichen Maße.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Einkommensstruktur, der Befreiungstatbestände (z.B. die Geschwisterkinderregelung) und der Anzahl der in Anspruch genommenen OGS-Plätze ergibt sich für das Schuljahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 ein voraussichtlicher Ertrag i.H.v. 933.600 €.
Unter der Annahme, dass die beitragsrelevanten Parameter (Einkommensstruktur etc.) gleich bleiben beläuft sich der Ertrag für das Schuljahr 01.08.2024 bis 31.07.2025 voraussichtlich auf 962.000 € (+3% im Vergleich zum aktuellen Schuljahr 2023/2024).
Die Auswirkungen auf die Elternbeitragstabelle stellen sich wie folgt dar:
Jahreseinkommen: Elternbeitrag/Kind/Monat Elternbeitrag/Kind/Monat
ab 01.08.2023 ab 01.08.2024
bis 24.000 € 0 € 0 €
bis 36.000 € 69 € 71 €
bis 48.000 € 100 € 103 €
bis 60.000 € 130 € 134 €
bis 72.000 € 161 € 166 €
bis 84.000 € 191 € 197 €
über 84.000 € 221 € 228 €
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198 kB
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