Beschlussvorlage - 2023/0407/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Einführung der Nachtbuslinie N9 für das Stadtgebiet Alsdorf zu Ostern 2024. 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Beginnend im Stadtzentrum von Aachen bedienen derzeit insgesamt 10 Nachtbuslinien N1 – N10 alle größeren Aachener Stadtteile sowie Teile der StädteRegion Aachen. Die Stadt Alsdorf ist bisher nicht an dieses Nachtbusliniennetz angeschlossen. Lediglich in Alsdorf Mitte werden seit Juni 2012 am Wochenende nachts auf der Linie 51 noch jeweils eine Fahrt um 1:01 Uhr ab Haltestelle Alsdorf Rathaus in Richtung Würselen - Aachen sowie eine Fahrt um 1.15 Uhr ab Annapark über Denkmalplatz in Richtung Baesweiler angeboten.

Im derzeit noch gültigen Nahverkehrsplan 2016 – 2020 der StädteRegion Aachen ist die Anbindung der Stadt Alsdorf an das Nachtbusliniennetz mit 2,5 Fahrtenpaaren vorgesehen (seinerzeit N51). Die Einführung der Nachtbuslinie N9 wurde zuletzt zusammen mit drei weiteren Fahrplanmaßnahmen in der AfS-Sitzung am 13.06.2017 beraten, VO 2017/0292/A65. Der Beschlussvorschlag zur N9 wurde damals (mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen) abgelehnt.

In den vergangenen Jahren, insbesondere auch seit Beendigung der Corona-Epidemie besteht eine gesteigerte Nachfrage nach einer Ausweitung des Busverkehrs im Spät- und Nachtverkehr an Wochenenden. Da außerdem der letzte Beschluss über sechs Jahre zurückliegt, wird die Angelegenheit vorliegend erneut zur Beratung gestellt. 

 

Seit dem Jahr 2017 ist der Würselener Stadtteil Broichweiden mit der Linie N9 an den Nachtbusverkehr angebunden ist. Somit besteht die Option diese Nachtbuslinie ab Broichweiden weiter über Mariadorf und Alsdorf Mitte zurück nach Aachen zu führen. Analog zum bestehenden System der Nachtbuslinien mit Umsteigemöglichkeiten zwischen allen Nachtbuslinien im Stadtzentrum von Aachen an den Haltestellen Elisenbrunnen oder Aachen Bushof erfolgen auch bei der Nachtbuslinie N9 jeweils 3 Abfahrten (um 1.30 Uhr, 2.30 Uhr und um 3.30 Uhr) in den Nächten vor Samstagen sowie vor Sonn- und Feiertagen. Bei der geplanten Bedienung von Alsdorf ist vorgesehen, dass die letzte Fahrt um 3.30 Uhr – wie heute auch - in Würselen Neusen endet; somit sind für Alsdorf lediglich die beiden Nachtbusfahrten um 1:30 Uhr und um 2:30 Uhr ab Aachen relevant.

 

Der aktuelle Linienweg der Linie N 9 verläuft von Aachen Elisenbrunnen über Bushof bis Haaren und von dort über die Alt-Haarener Straße weiter in Richtung Broichweiden bis Neusen; dort erfolgt heute eine Wendefahrt und der Bus fährt über Broichweiden – Würselen Parkhotel nach Aachen zurück.

Bei der geplanten Anbindung von Alsdorf verkehrt die Linie N9 wie bisher bis Würselen Neusen. Ab dort erfolgt statt der heutigen Wendefahrt eine Weiterfahrt über die Broicher Siedlung – Mariadorf/Am Neuen Markt/Mariadorf Bahnhof (nicht Mariadorf Dreieck) und anschließend weiter über die Eschweiler Straße – Luisenstraße - Alsdorf Denkmalplatz bis Alsdorf-Annapark. Ab Annapark verkehrt die Linie N9 über Würselen-Parkhotel – Aachen Alter Tivoli – Eurogress - Bushof bis zum Elisenbrunnen.

Der aktuelle/geplante Fahrplan der Linie N9 ist in Anlage 1 dargestellt, der aktuelle/geplante Linienweg in Anlage 2.      

 

Die Einführung der Nachtbuslinie N9 in Alsdorf ist zum Fahrplanwechsel Ostern 2024 möglich. 

 

Angaben zu den potentiellen Nutzern im Falle einer Verlängerung der Nachtbuslinie N9 bis Alsdorf- Mariadorf und Alsdorf-Zentrum lassen sich zwar nicht gesichert prognostizieren, jedoch können anhand vorliegender Mobilitätsdaten zumindest plausible Abschätzungen erfolgen:

  • Obwohl die Nachfrage und die Auslastung der Nachtbusse, nicht zuletzt auch witterungsbedingt stark schwankt, so konnte im ersten Halbjahr durch die ASEAG eine durchschnittliche Grundnachfrage im Nachtnetz von rund 200 Personen pro Abfahrt ermittelt werden, die das Angebot der Nachtexpresslinien an den Wochenenden nutzen.
  • Die ASEAG konnte feststellen, dass die erste Abfahrt um 1.30 Uhr ab Aachen Mitte die stärkste der insgesamt drei Abfahrten pro Nacht ist. Werden die einzelnen Nachtexpresslinien betrachtet, so bleibt die Linie N1 auf der Relation nach Aachen Brand und Walheim diejenige mit den meisten Fahrgästen. Pro Nacht wird die Linie N1 dabei durchschnittlich von über 100 Fahrgästen genutzt. Auch die Linie N4 vom Stadtzentrum über Ponttor weiter ins Hochschulviertel und zur Uniklinik wird mit durchschnittlich über 80 Personen pro Nacht gut nachgefragt. Aber auch die Nachtexpresslinien N3 und N8 nach Würselen und Herzogenrath bzw. nach Stolberg weisen eine überdurchschnittliche Nachfrage mit über 60 Personen pro Nacht auf. Die beiden letztgenannten Nachtbuslinien N3 und N8 bedienen gleichermaßen wie die Nachtbuslinie N9 auf die Stadt Aachen ausgerichtete Unterzentren innerhalb eines Einzugsradius von etwa 10 – 15 km.    
  • Die Nachtexpresslinie N 9 ist neben der Nachtexpresslinie N 10 in Richtung Simmerath die zuletzt neu eingeführte Nachtexpresslinie. Sie befährt die Jülicher Straße in Aachen und bindet auf direktem Weg den Stadtteil Aachen-Haaren sowie den Würselener Stadtteil Broichweiden an das Nachtbusnetz an. Auf dem Linienabschnitt bis Haaren verzeichnet die ASEAG eine durchschnittliche Nachfrage von gut 30 Fahrgästen/Nacht. Hinter Haaren nimmt die Nachfrage etwas ab. In Weiden an der Kirche wird die Linie N 9 aber immerhin noch von rund 15 Fahrgästen pro Nacht genutzt. Da die Linie N 9 gegenwärtig von keinen Fahrgästen mit dem Ziel Alsdorf genutzt wird, lassen sich aus diesen Zahlen leider keine Rückschlüsse auf die künftige Nachfrage im Stadtgebiet Alsdorf ziehen.
  • Im Rahmen der derzeit laufenden Planungen zum Mobilitätskonzept der Stadt Alsdorf erfolgte am 16.08.2023 ein Bürgerworkshop und im Zeitraum vom 16.08. – 27.09.2023 eine Online-Beteiligung für alle am Mobilitätsgeschehen in Alsdorf Interessierten. Hierbei wurde mehrfach der Wunsch nach einem Nachtbusangebot für Alsdorf vorgebracht.

 

Die vorstehend gewonnenen Erkenntnisse lassen eine gute Fahrgastnachfrage auf einer nach Alsdorf verlängerten Nachtbuslinie erwarten.

Die Verwaltung schlägt die Einführung der Nachtbuslinie N 9 im Rahmen der Fahrplananpassungen zu Ostern 2024 vor. 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Die Städteregion Aachen ist Aufgabenträger für den kommunalen straßengebundenen Verkehr (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr, ÖSPV).

Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbands-versammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.

Nach der Fassung des ‘öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten aus dem AVV-Verbundverkehr über eine differenzierte Städteregionsumlage nach einem vorgegebenen Schlüsselungsverfahren. Somit führen zusätzliche Verkehrsleistungen zu einer Anhebung der städteregionalen ÖPNV-Zuweisung.

Vom AVV wurde die monetären Auswirkungen für die Maßnahme N 9 auf Alsdorfer Stadtgebiet wie folgt abgeschätzt:

Durch Verlängerung der Nachtbuslinie N9 (2 Fahrten um 1:30 h und 2:30 h) ab Würselen-Neusen nach Alsdorf entstehen Mehrleistungen von 2.100 Nutzwagen-km/Jahr bzw. 3.600 Linienminuten/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf. Hieraus resultiert eine rechnerische monetäre zusätzliche Belastung für die Stadt Alsdorf von rd. 4.500 €/Jahr.Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2025, also zum Zeitpunkt zu dem die ÖPNV-Mehrleistungen erstmalig kassenwirksam werden, zur Verfügung zu stellen.

Hierbei wird vom AVV auf Folgendes hingewiesen: 

Bei der Herleitung des Wertes wurde die Systematik des differenzierten Umlageschlüssels zur Abschätzung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die ÖPNV-Umlage der StädteRegion Aachen verwendet. Dieser Umlageschlüssel wird zu 70 % aus den Linienzeiten und zu 30 % aus den Wege-Nutz-km in den jeweiligen Kommunen gebildet.

Bei dieser Abschätzung handelt es sich um eine fiktive isolierte Betrachtung der Maßnahmen. Das reale Ergebnis für das Jahr 2024 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen. Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2022 und einer vereinfachten Abschätzungen des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG - auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrag je Nutzwagen-km der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2023, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der ÖPNV ist einer der zentralen Bausteine für die geplante Mobilitätswende in Alsdorf bzw. in der gesamten Region. Daher wird durch einen verstärkten Ausbau des ÖPNV ein vermehrter Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf emissionsärmere Verkehrsmittel des Umweltverbundes und somit ein Beitrag zu einer verbesserten Klimabilanz erwartet.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

  gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

  

Technische Betriebsleiterin ETD

 

  

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen