Beschlussvorlage - 2023/0406/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW; hier: Kommunale Begleitmaßnahmen zur Euregiobahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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30.11.2023
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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07.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung fassen folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:
Für die Umsetzung der Kommunalen Begleitmaßnahmen zur Euregiobahn werden überplanmäßige Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 61.500 Euro bereitgestellt.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Zur besseren Verkehrsvernetzung sollen an den Euregiobahnhaltestellen im Stadtgebiet Alsdorf Park- und Ride-Parkplätze, Bike- und Ride-Plätze sowie näher angebundene Bushaltestellen errichtet werden, die Planung hierzu wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.04.2013 erstmals vorgestellt. Daraufhin wurde für diese „Kommunalen Begleitmaßnahmen“ ein Einplanungsantrag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (jetzt go.Rheinland) gestellt, auf den am 24.07.2013 eine positive Einplanungsmitteilung des Fördergebers folgte. Ein erster Finanzierungsantrag wurde am 25.05.2014 beim Fördergeber eingereicht, dessen Bearbeitung jedoch aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens im Bereich des Haltepunktes „Poststraße“ zunächst zurückgestellt. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wurde am 16.05.2018 ein überarbeiteter Finanzierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Die Bewilligung erfolgte mit Bescheid vom 06.05.2019. Durch den zwischenzeitlich notwendig gewordenen Wechsel des mit der Erstellung des Finanzierungsantrags ursprünglich beauftragten Ingenieurbüros und die Corona-Pandemie kam es bei der Ausführung zu erheblichen Verzögerungen, die nachfolgende Materialknappheit und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien durch den Ukraine-Krieg bewirkten, dass die Kostenschätzungen aus der Zeit der Antragsphase nicht mehr haltbar waren. Hinzu kamen diverse Umplanungen, sodass am 02.11.2022 ein Anpassungsantrag an den Fördergeber gestellt werden musste. Dieser wurde mit Bescheid vom 10.08.2023 bewilligt.
Nach der erfolgten Ausschreibung der Bauarbeiten hat sich inflationsbedingt eine weitere Kostensteigerung ergeben. Außerdem soll eine Baudurchführungsvereinbarung mit der Betreibergesellschaft der Euregiobahn (EVS) geschlossen werden, für die ca. 175.000 Euro benötigt werden. Nach Anpassung der Kostenschätzung auf die Angebotspreise ergibt sich ein Mehrbedarf von 61.500 Euro. Um die Beauftragung vornehmen zu können, soll der Mehrbedarf überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Haushaltsmittel für die Straßenbeleuchtung wurden bereits überplanmäßig bereitgestellt, hierüber hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.09.2023 beschlossen (s. Vorlage 2023/0347/A60). Es ist beabsichtigt, nach dem Abschluss der Gesamtmaßnahme mit dem Schlussverwendungsnachweis einen weiteren Kostenänderungsantrag beim Fördergeber einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind zum aktuellen Zeitpunkt jedoch ungewiss.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Nach Fortschreibung der Kostenschätzung wird insgesamt von einem noch offenen Finanzbedarf für Bau-, Ingenieur- und Bauüberwachungskosten von ca. 1.556.500 Euro ausgegangen. In der aktuellen Haushaltssatzung ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.135.000 Euro für diese Maßnahme (INV12-0012) vorgesehen, außerdem steht ein Haushaltsrest von ca. 360.000 Euro zur Verfügung. Der somit bestehende Mehrbedarf von 61.500 Euro kann aus der aufgegebenen Maßnahme „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Bettendorf“ (INV23-0008) gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Kommunalen Begleitmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Attraktivität der Euregiobahn durch eine bessere Verkehrsvernetzung zu erhöhen. Hierdurch kann der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden. Außerdem tragen die Maßnahmen zu einem Abbau von Barrieren bei, sodass auch Menschen mit Behinderung durch einen besseren Zugang zur Eurgiobahn erhöhte Mobilitätsangebote erhalten.
