Beschlussvorlage - 2023/0246/A10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt: der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die als Anlage 1 beigefügte Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Alsdorf zu wählenden Mitglieder.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist nach § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW ein Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat wird gebildet, indem Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sowie weitere Mitglieder aus der Mitte des Rates bestellt werden.

 

Nähere Einzelheiten zu der Integrationsratswahl, die am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet, kann die Gemeinde durch eine Wahlordnung regeln.

 

In der bisherigen Wahlordnung wird die Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses der Integrationsratswahl den für die allgemeinen Kommunalwahlen gebildeten Briefwahlvorständen übertragen. Da die Kommunalwahlen im Jahre 2025 möglicherweise zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden, ist diese Regelung nicht zweckmäßig und sollte durch eine offenere Regelung ersetzt werden, die alternativ auch die Einrichtung eigens zu bildender Auszählwahlvorstände zulässt.

 

Darüber hinaus wurde die bisherige Wahlordnung unter Zugrundelegung einer Musterwahlordnung von Prof. Dr. Frank Bätge an einigen Stellen überarbeitet bzw. inhaltlich ergänzt. Details hierzu können der Synopse zwischen der alten und der neuen Fassung entnommen werden, die als Anlage 2 beigefügt ist.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2023 - Hauptausschuss - verwiesen

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07.12.2023 - Rat der Stadt Alsdorf