Informationsvorlage - 2023/0448/A20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2023 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2023 zur Kenntnis.

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

 

In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.135,81 € zur Kenntnis gebracht.

 

In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 23.096,90 € zur Kenntnis gebracht.

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2023 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

07.12.2023 - Rat der Stadt Alsdorf