Informationsvorlage - 2023/0448/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.11.2023
| |||
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2023
|
Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2023 zur Kenntnis.
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.
In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.135,81 € zur Kenntnis gebracht.
In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im III. Quartal des Haushaltsjahres 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 23.096,90 € zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
449 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
448,9 kB
|
