Beschlussvorlage - 2023/0457/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Ersatz für Frau Ulrike Wagner

 

  • Herrn Stv. Wilfried Maul zum Mitglied des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur,
  • Frau Stv. Alexandra Brandt zum Mitglied des Hauptausschusses,
  • Frau Stv. Alexandra Brandt zum Mitglied des Wahlausschusses und
  • Herrn Stv. Franz Brandt zum Mitglied des Wahlprüfungs-ausschusses.

 

  1. Der Rat der Stadt Alsdorf wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Ersatz für Herrn Stv. Wilfried Maul Herrn Stv. Ronny Nießen zum Stellvertreter der Frau Gabriele Persigehl (sachkundige Bürgerin gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.

 

  1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Nachfolger für Herrn Marcel Hodenius

 

  • Herrn Tim Diehr als sachkundigen Einwohner gem. § 58 Abs. 4 GO NRW in den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Stellvertretung für Herrn Diehr übernimmt Frau Julia Peters.

 

  • Herrn Frank Breuer als stimmberechtigten sachkundigen Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

  1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Ersatz für Herrn Stv. Jörg Peter Herrn Michael Dreschmann als Stellvertreter für Herrn Elmar Koerner (beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 4 GO NRW) in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste.

 

 

  1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Ersatz für Frau Karin Lerbs Frau Julia Peters als Stellvertreterin für Frau Margot Jarosch in den Beirat der Kulturgemeinde Alsdorf e.V..

 

  1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der Grüne-Fraktion als Ersatz für Herrn Marc Peters Frau Stv. Janine Ivancic zum Mitglied des Partnerschaftskomitees.

 

  1. Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates als Ersatz für Frau Jennifer Jungbluth (beratendes Mitglied gem. § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. § 5 AG KJHG und § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf) Herr Joern Klister in den Jugendhilfeausschuss bestellt wurde. Zu seinem persönlichen Stellvertreter wurde Herr Enrico Richter bestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Alsdorf wählt gem. § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW Herrn Stv. Jörg Peter zum Mitglied des Hauptausschusses.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Zu 1. bis 5:

 

Frau Ulrike Wagner ist am 26.09.2023 verstorben. Herr Marcel Hodenius hat mit Schreiben vom 07.11.2023 erklärt, dass er seine Mitarbeit als stimmberechtigter sachkundiger Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW im Ausschuss für Stadtentwicklung mit sofortiger Wirkung niederlegt. Herr Stv. Jörg Peter hat telefonisch mitgeteilt, dass er auf seine Mitgliedschaft im Betriebsausschuss für Eigenbetrieb Technische Dienste (stellvertretendes beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 4 GO NRW) verzichtet. Frau Karin Lerbs ist am 01.05.2023 verstorben.

In Folge dessen sind Nachfolgeregelungen durch die CDU-Fraktion zu treffen. Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 30.11.2023 wird verwiesen.

 

Zu 6.:

 

Herr Marc Peters hat telefonisch mitgeteilt, dass er auf seine Mitgliedschaft im Partnerschaftskomitee verzichtet. Die Grüne-Fraktion hat hierzu mit Antrag vom 16.11.2023 einen Nachfolgevorschlag unterbreitet.

 

Zu 7.:

 

Aufgrund der Neuwahl des Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates und seines Stellvertreters sind Umbenennungen erforderlich.

 

Zu 8.:

 

Herr Stv. Jörg Peter hat erklärt, dass er auf Grundlage des § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW beratendes Mitglied des Hauptausschusses des Rates der Stadt werden möchte.

 

  

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

 

§ 50 Abs. 3 letzter Satz GO NRW:

“Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.”

 

§ 50 Absatz 4 letzter Satz GO NRW:

„Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den/die Nachfolger/in für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.“

 

§ 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW:

„Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.“

 

 

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Auswirkungen

 

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2023 - Rat der Stadt Alsdorf