Beschlussvorlage - 2023/0465/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW; hier: Fluchttreppe Gebäude Marienstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2023
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Zuge der Wiederinbetriebnahmeprüfung des Schulgebäudes Marienstraße 23 für die Grundschule Kellersberg/Ost (ehemals zuletzt Europahauptschule) und der Brandverhütungsschau durch das A 63 Bauordnungsamt im Juli wurde festgestellt, dass der zweite Rettungsweg dringend optimiert werden muss (s. auch TOP 11 der nichtöffentlichen Sitzung). Daher soll eine neue Fluchttreppe errichtet werden, die Kosten hierfür werden durch die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH auf 50.400 Euro geschätzt.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Zur Errichtung der Fluchttreppe am Gebäude Marienstraße 23 werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.400 Euro benötigt. Die Mehrauszahlungen können durch die nicht mehr benötigten Haushaltsmittel zur aufgegebenen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Bettendorf (INV23-0008) aus dem Produkt 02-04-01 der Feuerwehr gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
