Beschlussvorlage - 2023/0476/A80
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes „Future Mobility Park“ und weitere Perspektiven
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 80 - Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften/Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- Dezernat II
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler und Linnich verfolgen mit der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren das gemeinsame Ziel, ein interkommunales Gewerbegebiet an den Standorten des ehemaligen Zechengeländes Emil Mayrisch in Aldenhoven und Baesweiler sowie als östliche Erweiterung des Business Parks Alsdorf-Hoengen auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven zu errichten, weiterzuentwickeln und zu betreiben. Bereits in seinen Sitzungen vom 19.09.2019 und 25.06.2020 hat sich der Rat der Stadt Alsdorf mit dem Thema beschäftigt und Beschlüsse zur Ermöglichung des Projektes gefasst.
Unter dem Namen „Future Mobility Park“ soll eine moderne, zukunftsweisende und nachhaltige, weitgehend klimaneutrale Gewerbeflächenentwicklung stattfinden, um perspektivisch regionale und überregionale innovative Unternehmen und Institutionen, Spin-Offs und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen, die den Strukturwandel im Rheinischen Revier im Sinne des §38a LPlG NRW unterstützen, gleichsam wie Produktionsunternehmen anzusiedeln. Zur Umsetzung des „Future Mobility Parks“ wurde im Rahmen des Förderverfahrens „SofortprogrammPLUS“ am 20.03.2020 ein entsprechender Förderantrag im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier gestellt.
Um eine reibungslose Realisierung des Projektes zu gewährleisten und die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit zu festigen, soll eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen werden, die das Zusammenwirken der oben genannten Vertragsparteien regelt (siehe Anlage 1). Darüber hinaus ist es das Ziel, eine Trägerstruktur sowie eine Geschäftsführung zu finden, um das Vorhaben im Sinne der Unterzeichnenden umzusetzen. Als Anlage 2 ist dieser Vorlage eine Übersichtskarte über die geplante Ausdehnung des "Future Mobility Parks" an den beiden o. g. Standorten beigefügt.
Die Vereinbarung soll vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien der Vertragsparteien am 11.01.2024 unterzeichnet werden.
Darstellung der Rechtslage:
Die Aufgabe ist freiwillig.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Keine.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Das Vorhaben ist als Baustein des Strukturwandels im Rheinischen Revier zu sehen, das als klimaangepasstes und energieautarkes Gewerbegebiet einerseits einen ökologisch positiven Beitrag leisten und andererseits im Zuge des Transformationsprozesses auf dem Arbeitsmarkt in der Region zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191 kB
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2
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(wie Dokument)
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479,7 kB
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