Beschlussvorlage - 2023/0446/A32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung muss gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes die Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen ausgleichen. Aus diesem Grund wurde eine neue Kostenkalkulation durch das IHK - Institut für kommunale Haushaltswirtschaft in Helsa – erstellt.

Hiernach müssen alle Gebührentatbestände angepasst werden.

Als Berechnungsgrundlage der Grabkosten diente die Berechnung ohne Grabgrößenberücksichtigung. Die Dienstleistungen wurden anhand der tatsächlich angefallenen Arbeitszeiten berechnet.

 

Da neu kalkulierte Tatbestände eingepflegt werden müssen und redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, wurde die Gebührensatzung neu verfasst. 

 

Darstellung der Rechtslage:

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen regeln die Friedhofsträger durch Satzung die Höhe der Gebühren oder Entgelte für die Nutzung des Friedhofs.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2020,2021 und 2022 und die Kostenkalkulation 2024. Die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre weisen Überschüsse aus, sodass ein Großteil der Gebühren gesenkt werden muss.

Es ist mit Mindereinnahmen von circa 62.000 € pro Jahr zu rechnen, diese werden aus den Überschüssen der Vorjahren refinanziert.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Keine.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2023 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

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07.12.2023 - Rat der Stadt Alsdorf