Beschlussvorlage - 2021/0479/A40-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2023;
hier: Produktbereich 08 - Sport - Sanierung Sportplatz Ofden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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07.12.2023
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Alsdorf vom 23.06.2022 wurde die Sanierung der Rasenspielfläche des Fußballplatzes in Ofden, Schleibacher Weg 10 sowie die Installation einer dazugehörigen Platzbewässerungsanlage in Höhe von insg. 178.104,33 € beschlossen. Gleichzeitig wurde der Kämmerer auf Grund des vorliegenden Submissionsergebnisses mit der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel in Höhe von 38.104,33 € beauftragt.
Ein sehr regenreiches Frühjahr 2023 hatte die im Zuge der Sanierungsmaßnahme durchzuführenden Erdarbeiten auf der Sportanlage in Ofden in erheblichem Maße erschwert. So mussten notwendige Bodenfräsarbeiten teils wiederholt ausgeführt werden. Des Weiteren machte ein partiell äußerst steiniges Erdreich zusätzliche Erdsiebungen notwendig, um im späteren Sanierungsverlauf eine für den Fußballsport geeignete Bodenbeschaffenheit herstellen zu können.
Die o.g. Erschwernisse führen dazu, dass zu den bereits überplanmäßig bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 38.104,33 € weitere 13.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Insgesamt beläuft sich der überplanmäßige Bedarf somit auf 51.104,33 €.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € sind gem. § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitenordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die zusätzlich benötigte überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 13.000,00 € kann durch Einsparungen bei der Beschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung des städtischen Gymnasiums (Haushaltsposition 03-01-04 / 081101 / 2300 / INV11-0005) gedeckt werden.
