Beschlussvorlage - 2024/0005/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023; hier: Begleitmaßnahmen zum Ersatzneubau der Jugendkunstschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Rahmen des Ersatzneubaus der Jugendkunstschule neben dem Johannes Rau Kultur- und Bildungszentrum an der Carl-von-Ossietzky-Straße war es notwendig, die dort angelegten Parkplätze zu verlegen. Hierzu wurde eine gesonderte Durchführungsvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH (SEA) abgeschlossen (07/2020 vom 07.04.2020) um eine klare Abgrenzung zur geförderten Hauptmaßnahme vorzunehmen. Mit Schreiben vom 29.12.2023 hat die SEA die Abrechnungsunterlagen vorgelegt, die eine Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens um 52.409,82 Euro ausweisen.
Grund für die Mehrkosten sind nach Auskunft der SEA Mehrmengen u.a. beim Erdaushub, beim Mutterboden aufgrund der Geländemodellierung und zusätzliche Winkelsteinwände. Hinzu kam die Errichtung einer vorher nicht geplanten Zaunanlage für den Abfallsammelplatz und die Wärmepumpe, um Vandalismusschäden vorzubeugen. Da die Tiefbauarbeiten für die Jugendkunstschule und die begleitende Parkplatzverlegung gemeinsam ausgeschrieben wurden, um kostengünstigere Submissionsergebnisse erzielen zu können, wurden die Mehrkosten erst nach Erstellung der Schlussrechnungen bei der Abrechnung final festgestellt.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Gemäß Durchführungsvereinbarung 07/2020 war ein Kostenrahmen von 188.584 Euro vereinbart. Abgerechnet wurde die Maßnahme mit 240.993,82 Euro, sodass Mehrkosten von 52.409,82 Euro vorliegen. Aus dem bestehenden Haushaltsrest für das gesamte Maßnahmenpaket zur Errichtung des Ersatzneubaus der Jugendkunstschule stehen noch ca. 7.409,82 Euro für die Begleitmaßnahme zur Verfügung. Der somit noch bestehende Mehrbedarf von 45.000 Euro kann im betroffenen Haushaltsjahr 2023 aus der aufgegebenen Maßnahme „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Bettendorf“ (INV23-0008) gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
