Beschlussvorlage - 2024/0002/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Restmittel aus dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;
hier: Modernisierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Amtsleitung A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) um ein zweites Kapitel ergänzt, nach dem Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt werden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wurde der Stadt Alsdorf im Januar 2018 davon ein Anteil in Höhe von 3.969.645 Euro bereitgestellt. In seinen Sitzungen am 26.03.2019 und 19.09.2019 hat der Rat der Stadt Alsdorf Maßnahmen beschlossen, die mit diesen Mitteln gefördert werden sollen. Nach Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen bleibt eine Restsumme von 250.696 Euro übrig, die noch verwendet werden können.
An der Gustav-Heinemann-Gesamtschule wurde Modernisierungsbedarf angemeldet. Dieser betrifft zunächst die Erweiterung des Lehrerzimmers, um einen den aktuellen Arbeitsbedingungen entsprechenden Raum zu schaffen. Außerdem soll ein Fahrradabstellplatz für Elektrofahrräder geschaffen werden. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Sanierung des Bodenbelags auf dem Kleinspielfeld der Schulsportanlage. Für die Umsetzung dieser Modernisierungsmaßnahmen inklusive begleitender Arbeiten werden die Kosten auf 374.143,77 Euro geschätzt. Eine Vorabeinschätzung der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass für die Hauptbestandteile eine Förderfähigkeit nach KInvFG gegeben ist. Vorbehaltlich einer abschließenden Stellungnahme kann somit eine Förderquote von ca. 70 % erreicht werden. Der Eigenanteil und ggf. nicht förderfähige Nebenbestandteile stehen im Haushaltsentwurf 2024 bereit.
Darstellung der Rechtslage:
Die Förderfähigkeit der Maßnahme richtet sich nach den Bestimmungen des KInvFG, des KInvFöG NRW sowie den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 22.01.2018. Gemäß Rahmenvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH soll die Gesellschaft mit der Ausführung der Maßnahme beauftragt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die förderfähigen Investitionskosten der Maßnahme können mit einer Förderquote von ca. 70 % aus Bundesmitteln refinanziert werden, Haushaltsmittel für den Eigenanteil und nichtförderfähige Nebenkosten stehen im Haushaltsentwurf 2024 zur Verfügung.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
