Beschlussvorlage - 2024/0011/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die 14. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der redaktionellen Änderungen der Musterhauptsatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im November 2023 wird eine Anpassung des § 9 „Aufwandsentschädigung, Ersatz des Verdienstausfalls“ der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vorgeschlagen:

 

1. Änderung:

Der § 9 Absatz 5 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf soll aktualisiert und umformuliert werden (siehe Anlage 2).

 

2. Änderung:

Der § 9 Absatz 5 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf soll gestrichen werden, da über die vorangegangene Regelung im § 9 Absatz 5 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf auch die Kosten erforderlicher Kinderbetreuung abgerechnet werden.

 

Die näheren Einzelheiten können der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnommen werden.

 

Die entsprechende Änderungssatzung liegt als Anlage 1 bei.

 

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

01.02.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen