Beschlussvorlage - 2024/0006/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrechnung einer Durchführungsvereinbarung mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH; hier: Ersatzneubau der Jugendkunstschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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30.01.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die als Anlage 1 beigefügten Abrechnungsunterlagen hat die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH mit Schreiben vom 29.12.2023 für den Ersatzneubau der Jugendkunstschule vorgelegt. Die Ausführung erfolgte zwischen Dezember 2019 und Dezember 2023.
Inhalt der Maßnahme war die Schaffung eines Ersatzneubaus für die bislang in der Turnhalle Busch untergebrachte Jugendkunstschule des „Aber Hallo e.V.“, hierzu konnte eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK III) erzielt werden. Die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises sowie dessen Testierung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt steht noch aus.
Darstellung der Rechtslage:
Die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bewirtschaftet seit dem 01.01.2012 alle städtischen Gebäude. Gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 sind Sondermaßnahmen unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen. Bislang wurden 136 Durchführungsvereinbarungen mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH abgeschlossen (s. Anlage 2).
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Mit Durchführungsvereinbarung 06/2020 vom 07.04.2020 und Änderung vom 28.07.2022 wurde eine Kostenobergrenze von 1.988.180 Euro vereinbart. Die Gesamtkosten betragen laut Abrechnungsunterlagen der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH 1.990.812,41 Euro, sodass eine Überschreitung von 2.632,41 Euro vorliegt, die aus dem bestehenden Haushaltsrest für die Gesamtmaßnahme finanziert werden können.
Aus dem SJK III-Bundesprogramm wurden Fördermittel in Höhe von 1.365.000 Euro bewilligt, die bereits größtenteils abgerufen wurden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Als außerschulischer Lernort und Jugendtreff leistet die Jugendkunstschule einen wichtigen Beitrag zur Bildungs- und Sozialinfrastruktur der Stadt Alsdorf. Da der Neubau den aktuellen Bauvorschriften entspricht und mittels Wärmepumpe geheizt wird, wird ein deutlich umweltfreundlicherer Betrieb erreicht als durch die bisher genutzte Turnhalle Busch.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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151,2 kB
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