Beschlussvorlage - 2024/0052/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023; hier: Sanierung des Rathauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Rahmen der Rathaussanierung wurden bislang die Brandschutzsanierung und die Erneuerung der Fenster ausgeführt, als weitere Bauabschnitte stehen nun die Dach- und Fassadensanierung an. Unter anderem, weil die Dachentwässerung in das Gebäude geführt wird und die vorhandenen Rohre altersbedingt undicht sind, kommt es immer häufiger zu Wasserschäden. Um größere und kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden, soll daher zügig mit der Dachsanierung begonnen werden. Die Kosten für Dach- und Fassadensanierung liegen gemäß Kostenschätzung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bei ca. 5,5 Millionen Euro. Im Entwurf des Haushaltsplans für 2024 stehen davon etwa 3,5 Millionen Euro bereit, die übrigen 2 Millionen Euro sollen überplanmäßig im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt und ins Haushaltsjahr 2024 übertragen werden, da die Notwendigkeit bereits im Jahr 2023 bestand, eine Ausführung aber noch nicht möglich war. Außerdem kann so vor Beschluss und ggf. Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 mit den wichtigsten Maßnahmen begonnen werden.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 2.000.000 Euro können aus dem Budget für die Erweiterung der Grundschule Kellersberg/Ost (INV22-0016) bereitgestellt werden. Die hier benötigten Restmittel wurden neu im Haushaltsentwurf 2024 eingeplant, sodass ein Teil der Mittel nun doppelt enthalten wäre.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
