Beschlussvorlage - 2024/0060/A66
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Quartalsbericht 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Spaltner / Wirtz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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05.03.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Betriebsleitung hat nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Technische Dienste für das Jahr 2023 wurde am 22.09.2022 durch den Betriebsausschuss vorberaten und am 26.09.2022 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen.
Am 26.01.2023 wurde durch den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste die Anpassung des Wirtschaftsplanes 2023 vorberaten und am 14.02.2023 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen.
Der Wirtschaftsplan ist im Erfolgsplan in fünf Betriebszweige aufgegliedert:
- Abwasser
- Straßenunterhaltung, Gewässer, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen
- Straßenreinigung und Winterdienst - Abfallentsorgung
- Friedhofswesen
Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden. Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt Haushaltsmittel der Stadt Alsdorf in Höhe von 2,86 Mio. Euro, 270 T € für Personalkosten des vorherigen A 65 sowie Unterhaltskosten in Höhe von 68 T €.
Für den Bereich Umweltwesen 109.000 € und für den Bereich Friedhofswesen 731.000 € in 2023 zur Verfügung.
Der Verlauf des IV. Quartals 2023 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Hier sind die zugeordneten Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes gegenübergestellt. Das vorläufige Ergebnis entspricht dem derzeitigen Stand des Buchführungsabschlusses. Die Abgrenzungs- bzw. Jahresabschlussbuchungen werden das Ergebnis noch verändern.
Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 8.162 T € (2023) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt 6 - Stand der Baumaßnahmen - der heutigen Sitzung zu entnehmen. Gemäß § 20 EigVO NRW hat die Betriebsleitung des Betriebsausschusses quartalsmäßig zu unterrichten.
Darstellung der Rechtslage:
- Entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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