Beschlussvorlage - 2023/0483/RPA
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2022 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 14 - Rechnungsprüfungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Beylich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2024
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Beschlussvorschlag
1.
Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerkes der örtlichen Rechnungsprüfung und den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.02.2024 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes Nr. 01/2022 des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2024 stellt der Rat der Stadt Alsdorf gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 in der korrigierten Fassung vom 18.12.2023 fest.
2.
Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 267.463.075,82 € fest. Er beschließt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresüberschuss 2022 der Ergebnisrechnung in Höhe von 5.759.444,42 € der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zuzuführen. Es verbleibt ein positives Eigenkapital in Höhe von 25.480.638,58 €.
3.
Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 28.03.2023 vorgelegt und hiernach vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Dieser bedient sich gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes. Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt (§ 102 Abs. 1 und Abs. 3 GO NRW). Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich nach § 102 Abs. 5 GO NRW auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Dabei ist darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt zutreffend dargestellt sind. Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen (gem. § 104 Abs. 6 GO NRW). Die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung bzw. Rechnungsprüfungsamt vollinhaltlich wahrgenommen. Als dokumentatives Qualitätsinstrument der Jahresabschlussprüfung wurde die Software VERPA-Prüferarbeitsplatz eingesetzt. Das Ergebnis der gesamten Prüfungshandlung ist im Prüfungsbericht Nr. 01/2022 des Rechnungsprüfungsamtes vom 22.01.2024 zusammenfassend dargestellt worden. Die Prüfungsergebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsamt im Rechnungsprüfungsausschuss am 20.02.2024 vorgestellt. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2022 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss der Stadt Alsdorf für das Haushaltsjahr 2022 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.02.2024 hat der Ausschuss sich einstimmig und vollinhaltlich dem Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Weiterhin hat er sich den Prüfungsbericht Nr. 01/2022 des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vom 22.01.2024 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen gemacht. Als abschließendes Ergebnis dieser einstimmig gefassten Beschlüsse durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde daraufhin in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 20.02.2024 der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Malecha, gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW unterzeichnet.
Der geprüfte Jahresabschluss wird vom Rat der Stadt festgestellt gemäß § 96 GO NRW. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2022 beträgt 267.463.075,82 €. Das von der Stadt Alsdorf im Jahr 2022 erwirtschaftete Ergebnis bzw. der Jahresüberschuss beträgt 5.759.444,42 € und soll in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Es verbleibt ein positives Eigenkapital in Höhe von 25.480.638,58 €.
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) und § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit seinem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der vollinhaltlichen Übernahme des Prüfungsergebnisses vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.02.2024 stellt fest, dass aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse dem Bürgermeister vorbehaltlose Entlastung erteilt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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