Beschlussvorlage - 2024/0057/A66
Grunddaten
- Betreff:
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Wirtschaftsplan 2024 mit Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2023 bis 2027 des Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Spaltner / Wirtz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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05.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche
- Abfallwirtschaft,
- Straßenreinigung,
- Winterdienst,
- Abwasserentsorgung und
- Städtische Dienste,
die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet.
Zusätzlich hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, die Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe auf den Eigenbetrieb Technische Dienste zu übertragen. Hierzu wurde ein weiterer Betriebszweig „Friedhofswesen“ gebildet.
Die Aufgabenbereiche „Planung und Umsetzung von investiven Straßenbaumaßnahmen inklusive
ÖPNV und Radwegebau“ sowie die „Technische Sachbearbeitung im Bereich Straßenbeleuchtung“ sind ab dem 1.1.2023 ebenfalls dem Eigenbetrieb Techn. Dienste zugewiesen worden.
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenplan.
Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 und der Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2027 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem Kämmerer zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2024 enthält im Erfolgsplan eine nach fünf Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).
Dies sind im Einzelnen:
- Betriebszweig Abwasser
- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Straßenbau, Park- und
Gartenanlagen
- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst
- Betriebszweig Abfallentsorgung
- Betriebszweig Friedhofswesen
Dem Gesamtaufwand von 22.921.542,79 € stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2024 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 11.783.382,00 €.
Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:
Auszahlungen für Baumaßnahmen 10.050.000 €
beweglichen Anlagevermögen 595.000 €
Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen 1.138.382 €
insgesamt somit: 11.783.382 €
Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 9.834.382 € im Wirtschaftsjahr 2024 erforderlich.
Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2024 bis 2027 beinhaltet ein Investitionsvolumen von insgesamt 44.970.163 Euro.
Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelübersichten des Vermögensplans verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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