Beschlussvorlage - 2024/0080/A32

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderungssatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Alsdorf vom 01.10.2019 in der als Anlage 2 beigefügten Fassung.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Am 01.01.2020 ist eine eigene Satzung für "Leistungen des Standesamtes Alsdorf" in Kraft getreten.

 

Seit Inkrafttreten der Satzung konnten in den vergangenen drei Jahren Mehreinnahmen in Höhe von ca. 18.000,- € im Bereich Personenstandswesen erzielt werden.

 

Die Haupteinnahmequelle beim Standesamt Alsdorf besteht nach wie vor durch die Anmeldung und Durchführung von durchschnittlich 250 Eheschließungen im Jahr.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltsituation ist es erforderlich, alle zusätzlichen Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Es wird daher beabsichtigt, einzelne Gebührentatbestände im Rahmen einer ersten Änderungssatzung für die Leistungen des Standesamtes Alsdorf zu erhöhen.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Durch eine Erhöhung vereinzelter Gebührentatbestände der Satzung könnten nach vorausgesetzt gleichbleibender Anzahl von durchschnittlich 250 Trauungen jährlich ca. 25.000,- € Mehreinnahmen erzielt werden.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

Reduzieren

Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

  gez. V. Beylich

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.03.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

19.03.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen