Beschlussvorlage - 2024/0078/A11
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 11 - Personalamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Eine Pflichtanlage des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW – KomHVO NRW) der Stellenplan.
Der Stellenplan ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.
Der Entwurf des Stellenplanes 2024 sieht insgesamt 466,3 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der – nicht nur vorübergehend – beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/ -Übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.
Im Stellenplan 2023 waren 436,6 Stellen ausgewiesen. In der Sitzung des Rates der Stadt am 29.06.2023 wurde die Einrichtung von vier zusätzlichen Stellen im Bereich der Feuer- und Rettungswache beschlossen. In der Sitzung des Rates der Stadt am 19.09.2023 TOP - Stellenmehrbedarfe in der Gesamtverwaltung (Vorlagennummer 2023/0245/A11) wurden für Stellenmehrbedarfe weitere 26,9 Stellen beschlossen. Darüber hinaus war die Einrichtung von 5,0 Stellen für die Übernahme von Auszubildenden erforderlich. Dadurch hätte sich für den Stellenplan 2024 ein Stellenbedarf von 472,5 Stellen ergeben.
Diese Erhöhungen konnten durch die Einsparung einer 0,5-Stelle reduziert werden. Nach den verwaltungsinternen Haushaltskonsolidierungsgesprächen konnten die beschlossenen Stellenmehrungen um weitere 5,7 Stellen reduziert werden.
Damit ergibt sich für 2024 ein Stellenbedarf von insgesamt 466,3 Stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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38 kB
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3
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(wie Dokument)
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141,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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165 kB
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5
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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