Beschlussvorlage - 2024/0079/A11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 wird in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Eine Pflichtanlage des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW – KomHVO NRW) der Stellenplan.

 

Der Stellenplan ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2025 sieht insgesamt 469,8 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der – nicht nur vorübergehend – beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/ -Übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Im Stellenplan 2024 waren 466,3 Stellen ausgewiesen. In der Sitzung des Rates der Stadt am 19.09.2023 wurden bereits Stellenmehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3,5 Stellen beschlossen, so dass sich für den Stellenplan 2025 insgesamt 469,8 Stellen ergeben. Die Bereitstellung des dritten Rettungswagens wird sich voraussichtlich auf das Jahr 2026 verschieben, so dass die hierfür bereits beschlossen 8,0 Stellen erst im Jahr 2026 eingerichtet werden.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die erforderlichen Personalaufwendungen stehen in der Haushaltssatzung 2025 zur Verfügung.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.03.2024 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

19.03.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen