Beschlussvorlage - 2024/0069/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.03.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit ihren Anlagen wurde am 18. Januar 2024 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 und 2025 an den Rat der Stadt erfolgte in der Ratssitzung am 01.02.2024.
Der Entwurf lag nach vorheriger Bekanntgabe im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 02.02.2024 ab dem 06.02.2024 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Haushaltsentwurf beraten. Sollten sich Änderungen aus der Beratung ergeben, werden diese nachgereicht.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung lag der Gesetzesentwurf eines 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG) vor. Im Haushaltsentwurf 2024/2025 wurde bereits von neuen Regelungen des Gesetzesentwurfes Gebrauch gemacht. Bei der Zuleitung wurde daher darauf hingewiesen, dass ein Beschluss über die Haushaltssatzung erst nach dem Landtagsbeschluss möglich ist. Der Landtag hat das 3. NKFWG am 28.02.2024 beschlossen, sodass der Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 und 2025 nun erfolgen kann.
Das Gesetz beinhaltet insbesondere Ergänzungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen zum Haushaltsausgleich und zur Haushaltssicherung in der Gemeindeordnung NRW. Beispielsweise ist hier eine Erhöhung des sogenannten „Globalen Minderaufwandes“ von 1 % auf 2 % der Ordentlichen Aufwendungen und die Möglichkeit eines Verlustvortrages von bis zu 3 Jahren zu nennen.
Seitens der Verwaltung ergeben sich zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 und 2025 folgende Änderungen:
- Haushaltssatzung:
Von der Möglichkeit des globalen Minderaufwandes hat die Stadt Alsdorf Gebrauch gemacht. Eine Konkretisierung der Darstellung des globalen Minderaufwandes in der Haushaltssatzung sowie eine Änderung des gesetzlich vorgegebenen Musters zur GO NRW und KomHVO NRW ist durch den Gesetzgeber bisher nicht erfolgt. In Anlehnung an das bestehende Muster wird der globale Minderaufwand in § 1 der Haushaltssatzung 2024 und 2025 ergänzt.
2. Anlagen zur Haushaltssatzung:
Der Stellenplan ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Auf die aktualisierten Stellenplan 2024 unter Vorlagennummer 2024/0078/A11 und Stellenplan 2025 unter Vorlagennummer 2024/0079/A11 in gleicher Sitzung wird verwiesen.
Darüber hinaus ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Technische Dienste (ETD) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO NRW dem Haushaltsplan der Stadt Alsdorf beizufügen. Daher wird an dieser Stelle auf den aktualisierten Wirtschaftsplan des ETD unter Vorlagennummer 2024/0057/A66 in gleicher Sitzung ebenfalls verwiesen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,4 kB
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