Beschlussvorlage - 2024/0100/A60

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Straßenmaßnahmenprogramm zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Unter Berücksichtigung der anstehenden Bebauungsplan- und Kanalbauprojekte wurde der Entwurf eines Straßenmaßnahmenprogramms erstellt. Ausgangspunkt bilden dabei Schadensbilder der Fahrbahnen sowie auch die verkehrstechnische Bedeutung der Straßenabschnitte. Die aktuelle Bearbeitung erfolgte unter Berücksichtigung der größtmöglichen Synergien zwischen Kanal- und Straßenmaßnahmen.

 

Das Straßenmaßnahmenprogramm ist eine Auflistung der empfohlenen Straßenreparaturen im Rahmen des Unterhalts bzw. im Rahmen von Kanalsanierungsmaßnahmen sowie der empfohlenen Sanierung und erstmaligen Erschließung.

 

Der Eigenbetrieb präsentiert das Straßenmaßnahmenprogramm in der Sitzung.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 3 i.V.m. § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Stadt Alsdorf als Straßenbaulastträgerin für alle mit dem Bau und der Unterhaltung zusammenhängenden Aufgaben an ihren Gemeindestraßen zuständig. Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit hat die Stadt Alsdorf daher ihre Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für die Investitionsmaßnahmen, die eine erstmalige endgültige Herstellung darstellen sowie für erstattungsfähige Straßenausbaumaßahmen nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind entsprechende Planansätze in der städtischen Finanzplanung vorgesehen, hierzu wird maßnahmenbezogen eine Beauftragung des Eigenbetriebs Technische Dienste vorgenommen. Die übrigen Instandhaltungsmaßnahmen sind teilweise im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Technische Dienste berücksichtigt, zur Umsetzung aller geplanten Straßenreparaturen ist darüber hinaus eine Bereitstellung weiterer Finanzmittel erforderlich.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

Reduzieren

Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

  gez,Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 gez. Wirtz

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.04.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung