Beschlussvorlage - 2024/0120/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht der Stadtwerke Alsdorf GmbH zur Kenntnis und befürwortet die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Stadthalle.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Datum vom 23.08.2022 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Verwaltung und die Stadtwerke Alsdorf GmbH mit der Prüfung zu beauftragen, ob auf dem Dach der Stadthalle der wirtschaftliche Betrieb einer Photovoltaikanlage möglich wäre. Diesem Antrag ist der Hauptausschuss am 01.12.2022 gefolgt. Die Verwaltung hat daraufhin einen entsprechenden Auftrag an die Stadtwerke Alsdorf GmbH erteilt.

 

Im Oktober 2023 wurden der Stadt Alsdorf die ersten Untersuchungsergebnisse übermittelt. Zur abschließenden Beurteilung war jedoch noch eine Untersuchung des Dachüberstandes der Stadthalle durch ein Dachdeckerunternehmen erforderlich, welche die FOGA zwischenzeitlich hat durchführen lassen.

 

Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht der Stadtwerke Alsdorf GmbH zusammengefasst, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Stadtwerke Alsdorf GmbH empfiehlt die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Stadthalle und eines entsprechend dimensionierten Energiespeichers. Herr Steffen wird die Untersuchungsergebnisse in der Ratssitzung erläutern.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

entfällt

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Untersuchung durch die Stadtwerke Alsdorf GmbH hat inklusive der statischen Begutachtung Kosten in Höhe von insgesamt 3.407 € verursacht. Die Kosten für die Begutachtung des Dachüberstandes durch einen Dachdeckerbetrieb wurden durch die FOGA übernommen.

 

Nach Berechnung der Stadtwerke Alsdorf GmbH ist davon auszugehen, dass für die Installation der Photovoltaikanlage inklusive eines Energiespeichers und den erforderlichen Nebenarbeiten, Gesamtkosten in Höhe von ca. 33.000 € netto entstehen werden. Der städtische Haushalt sieht hierfür keine Mittel vor. Es ist beabsichtigt, für den Haushaltsentwurf 2026 entsprechende Mittel anzumelden. Alternativ wird geprüft, ob es für die FOGA möglich ist, die Investition aus eigenen Mitteln zu realisieren.

 

Darüber hinaus wurde durch die SWA GmbH auch auf die Möglichkeit eines Pachtmodells hingewiesen, für den Fall, dass die Investitionskosten nicht aus Eigenmitteln von Stadt Alsdorf oder FOGA bestritten werden können.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Installation einer PV-Anlage mit Energiespeicher wäre in ökologischer Hinsicht vorteilhat.

 

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen