Beschlussvorlage - 2024/0121/A 40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Unter Aufhebung des Beschlusses über die 5. Fortschreibung zur Verwendung der Mittel des Förderprogrammes des Landes NRW „Gute Schule 2020“ vom 06.12.2022, wird der durch die Verwaltung vorgeschlagenen 6. Fortschreibung zur Verwendung der Mittel aus dem Programm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ mit Stand vom 30.04.2024 zugestimmt.

 

„Gute Schule 2020“ gilt somit als abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 beschlossen, die im Rahmen des Fördermittelprogrammes „Gute Schule 2020“ für den Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellten Mittel gemäß der seinerzeit beigefügten Anlage 1 zu verwenden.

 

Zwischenzeitlich sind die Maßnahmen abgeschlossen.

Die diesem Beschluss beigefügte Liste (Anlage 2) aktualisiert den (haushalterischen) Stand zu „Gute Schule 2020“.

 

Der 6.Fortschreibung liegen insbesondere folgende Änderungen zugrunde:

 

Die Beschaffung von 100 I-Pads (Stufensatz) inkl. Koffer und dazugehörigen Lizenzen für das Daltongymnasium ist abgeschlossen.

 

Eingeplant waren Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro. Tatsächlich wurde die Maßnahme jedoch mit 49.680,70 Euro abgeschlossen.

Die Differenz i.H.v. 30.319,30 Euro wurden auf folgende Maßnahmen verteilt:

 

Ein Restbetrag in Höhe von 29.702,88 wurde zur weiteren Teilfinanzierung bei der Sanierung der Schulhoftoiletten an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule (GHG) verwendet.

 

Ein weiterer Restbetrag in Höhe von 616,42 Euro wurde der Beschaffung von digitalen Endgeräten für die GGS Broicher Siedlung zugeordnet.

 

Die genannten Maßnahmen weisen ein Gesamtvolumen in Höhe von 80.000 Euro auf.

 

Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wurden somit vollumfänglich verausgabt. Das Programm kann somit abgeschlossen werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Entfällt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Insgesamt stehen der Stadt Alsdorf im Rahmen des Fördermittelprogrammes „Gute Schule 2020“5.772.404,00 Euro zur Verfügung.

Die mit diesen Mitteln durchzuführenden Maßnahmen sind der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt zu entnehmen. Die Verwendung der abgerufenen Mittel je Jahr ist jeweils innerhalb von 48 Monaten beim Fördermittelgeber nachzuweisen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Die Zahl der in Alsdorf gemeldeten Kinder steigt kontinuierlich. Hierbei spielt die Schaffung schulischer Infrastruktur eine entscheidende Rolle um alle Alsdorfer Kinder beschulen zu können. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für die außerschulischen Ganztagsangebote für Grundschulen.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez.Hafers

Kämmerer

 

 

 gez. Schmidt

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen